Tabelle 1
Differenzierung der in den Kantonsverwaltungen verwendeten Regularien. Quelle: Eigene Darstellung.
| 1. | anhand der Ebene/Stufe der Kantonsverwaltung, auf der sich ein Instrument findet: | - Regularien auf Ebene der Gesamtkantonsverwaltung - Regularien auf Direktions-/Departementsebene - Regularien auf Amts- bzw. Dienststellenebene - Regularien auf Abteilungsebene |
| 2. | anhand der Form, welche Verwendung findet: | Zum Beispiel: - Gesetze - Verordnungen - Ausfü - Weisungen - Reglemente - Merkblätter - Manuale - Leitbilder - Führungsgrundsätze - Strategien - Handbücher - Verhaltenskodizes |
| 3. | anhand der inhaltlich-thematischen Ausrichtung: | - allgemeine Regularien - fachspezifische Regularien für bestimmte Themen |
| 4. | anhand des Herausgebers: | Zum Beispiel: - vom Regierungsrat stammende Regularien - von der Direktions-/Departementsleitung stammende Regularien - von der Amts-/Dienststellenleitung stammende Regularien - vom Personalamt stammende Regularien |
| 5. | anhand des Adressatenkreises: | Zum Beispiel: - an alle Kantonsangestellten gerichtete Regularien - nur an gewisse Mitarbeiterkategorien gerichtete Regularien - auch externe Adressaten (z.B. Vertragspartner) involvierende Regularien |
Tabelle 2
Formalia der Verhaltenskodizes der Kantone Bern, Luzern und Zürich. Quelle: Eigene Darstellung basierend auf den untersuchten Kodexdokumenten.
| Bern | Luzern | Zürich | |
|---|---|---|---|
| Bezeichnung | ‘Verhaltenskodex der Verwaltung des Kantons Bern’ | ‘Verhaltenskodex für Kantonsangestellte zur Vermeidung von Interessenkonflikten und zur Geheimhaltung’ | ‘Verhaltenskodex’ |
| Datum | Nicht datiert Regierungsratsbeschluss: 23. März 2016 | Nicht datiert Regierungsratsbeschluss: 22. März 2016 | Regierungsratsbeschluss: 13 Dezember 2017 Inkrafttreten: 1. Januar 2018 |
| Umfang | 12 Seiten | 2 Seiten | 1 Seite |
| Layout und Gestaltung | - Einleitung: Titelblatt mit Kantonssignet und graphischem Hintergrund; Einleitung auf separater Seite - Nummerierte Gliederung mit 5 grossen Titeln (jeweils auf neuer Seite) mit jeweils einem oder mehreren Untertiteln (Verhaltensregeln) - Kontaktadressen auf Rückseite der Broschüre | - Einleitung: Kopfzeile des Regierungsrats mit Kantonssignet und Titelzeile; Einleitung als 1. Abschnitt - Nummerierte Gliederung mit 3 fett gedruckten Titeln (fortlaufend); 6 Untertitel (Verhaltensregeln) im 2. Titel - Unterschriftszeile am Ende | - Einleitung: Titelzeile mit Kantonssignet und Löwe; Einleitung als fett gedruckter 1. Abschnitt - Nummerierte Gliederung mit 10 fett und blau gedruckten Titeln (fortlaufend, zweispaltig) - Hervorhebung einzelner Abschnitte durch Textboxen |
| Herausgeberorgan | Personalamt/Regierungsrat (Einleitung) | Regierungsrat | Regierungsrat |
| Adressatenkreis | ‘Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung des Kantons Bern’ Direkte Ansprache (‘Sie’-Form) | ’Angestellte der kantonalen Verwaltung’ Indirekte Formulierung (3. Person Plural) | ‘Mitarbeitende und externe Personen im Dienst der Verwaltung’ Direkte Ansprache (‘Wir’-Form) |
Tabelle 3
Aufbau und Inhalte der Verhaltenskodizes der Kantone Bern, Luzern und Zürich. Quelle: Eigene Darstellung basierend auf den untersuchten Kodexdokumenten.
| Bern | [Titelblatt] [Einleitung] 1 Sie wahren die Interessen des Kantons Bern - Treuepflichten (Art. 55 PG) 2 Sie führen Ihre Aufgaben unabhängig aus - Ausstandspflichten (Art. 59 PG) - Nebenbeschäftigungen und Ausübung von öffentlichen Ämtern (Art. 199, 200 und 203 PV) - Annahme von Geschenken und Einladungen (Art. 61 PG, Art. 8a und 8b PV) 3 Sie behandeln dienstliche Informationen vertraulich - Amtsgeheimnis (Art. 58 PG) 4 Sie achten die Würde von Frau und Mann - Gleichstellung der Geschlechter (Richtlinien zur Gleichstellung von Frau und Mann in der Personalpolitik des Kantons Bern vom Juni 2004 [Gleichstellungsrichtlinien]) - Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz (Merkblatt Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – Information für Mitarbeitende der Kantonsverwaltung) 5 Sie wissen, an wen Sie sich bei Missständen in der Verwaltung wenden können - Melderecht bei Missständen (Art. 17a KFKG, Art. 50a PG) Kontaktadressen |
| Luzern | [Titelzeile] 1 Einleitung 2 Verhaltensgrundsätze - Allgemeine Dienstpflichten (§ 50 PG) - Geheimhaltungspflicht (§ 52 PG) - Geschenkannahmeverbot (§ 54 PG) - Nebenbeschäftigungen (§ 53 PG, §§ 47 und 48 PVO) - Ausstand (§ 14 VRG) - Öffentliches Beschaffungswesen (§§ 3 und 35 öBG) 3 Verstösse gegen die Verhaltensgrundsätze [Unterschriftszeile] |
| Zürich | [Titelzeile] [Einleitungsabschnitt] [Begriffsverständnis Korruption (ohne Nummerierung/Titel)] 1 Fragen zur Selbstkontrolle 2 Im Zweifelsfall zu den Vorgesetzten 3 Die Unabhängigkeit schützen 4 Nebenbeschäftigungen 5 Geschenke 6 Annahme von Einladungen 7 Aussprechen von Einladungen 8 Frühzeitig Unterstützung holen 9 Korruptionsangebote sofort abwehren 10 Verdächtiges melden |
