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Verhaltenskodizes bei kantonalen Verwaltungen Cover

Figures & Tables

Tabelle 1

Differenzierung der in den Kantonsverwaltungen verwendeten Regularien. Quelle: Eigene Darstellung.

1.anhand der Ebene/Stufe der Kantonsverwaltung, auf der sich ein Instrument findet:- Regularien auf Ebene der Gesamtkantonsverwaltung
- Regularien auf Direktions-/Departementsebene
- Regularien auf Amts- bzw. Dienststellenebene
- Regularien auf Abteilungsebene
2.anhand der Form, welche Verwendung findet:Zum Beispiel:
- Gesetze
- Verordnungen
- Ausfü
- Weisungen
- Reglemente
- Merkblätter
- Manuale
- Leitbilder
- Führungsgrundsätze
- Strategien
- Handbücher
- Verhaltenskodizes
3.anhand der inhaltlich-thematischen Ausrichtung:- allgemeine Regularien
- fachspezifische Regularien für bestimmte Themen
4.anhand des Herausgebers:Zum Beispiel:
- vom Regierungsrat stammende Regularien
- von der Direktions-/Departementsleitung stammende Regularien
- von der Amts-/Dienststellenleitung stammende Regularien
- vom Personalamt stammende Regularien
5.anhand des Adressatenkreises:Zum Beispiel:
- an alle Kantonsangestellten gerichtete Regularien
- nur an gewisse Mitarbeiterkategorien gerichtete Regularien
- auch externe Adressaten (z.B. Vertragspartner) involvierende Regularien
Tabelle 2

Formalia der Verhaltenskodizes der Kantone Bern, Luzern und Zürich. Quelle: Eigene Darstellung basierend auf den untersuchten Kodexdokumenten.

BernLuzernZürich
BezeichnungVerhaltenskodex der Verwaltung des Kantons BernVerhaltenskodex für Kantonsangestellte zur Vermeidung von Interessenkonflikten und zur Geheimhaltung‘Verhaltenskodex’
DatumNicht datiert
Regierungsratsbeschluss: 23. März 2016
Nicht datiert
Regierungsratsbeschluss: 22. März 2016
Regierungsratsbeschluss: 13 Dezember 2017
Inkrafttreten: 1. Januar 2018
Umfang12 Seiten2 Seiten1 Seite
Layout und Gestaltung- Einleitung: Titelblatt mit Kantonssignet und graphischem Hintergrund; Einleitung auf separater Seite
- Nummerierte Gliederung mit 5 grossen Titeln (jeweils auf neuer Seite) mit jeweils einem oder mehreren Untertiteln (Verhaltensregeln)
- Kontaktadressen auf Rückseite der Broschüre
- Einleitung: Kopfzeile des Regierungsrats mit Kantonssignet und Titelzeile; Einleitung als 1. Abschnitt
- Nummerierte Gliederung mit 3 fett gedruckten Titeln (fortlaufend); 6 Untertitel (Verhaltensregeln) im 2. Titel
- Unterschriftszeile am Ende
- Einleitung: Titelzeile mit Kantonssignet und Löwe; Einleitung als fett gedruckter 1. Abschnitt
- Nummerierte Gliederung mit 10 fett und blau gedruckten Titeln (fortlaufend, zweispaltig)
- Hervorhebung einzelner Abschnitte durch Textboxen
HerausgeberorganPersonalamt/Regierungsrat (Einleitung)RegierungsratRegierungsrat
Adressatenkreis‘Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung des Kantons Bern’
Direkte Ansprache
(‘Sie’-Form)
’Angestellte der kantonalen Verwaltung’
Indirekte Formulierung
(3. Person Plural)
‘Mitarbeitende und externe Personen im Dienst der Verwaltung’
Direkte Ansprache
(‘Wir’-Form)
Tabelle 3

Aufbau und Inhalte der Verhaltenskodizes der Kantone Bern, Luzern und Zürich. Quelle: Eigene Darstellung basierend auf den untersuchten Kodexdokumenten.

Bern[Titelblatt]
[Einleitung]
1 Sie wahren die Interessen des Kantons Bern
   - Treuepflichten (Art. 55 PG)
2 Sie führen Ihre Aufgaben unabhängig aus
   - Ausstandspflichten (Art. 59 PG)
   - Nebenbeschäftigungen und Ausübung von öffentlichen Ämtern (Art. 199, 200 und 203 PV)
   - Annahme von Geschenken und Einladungen (Art. 61 PG, Art. 8a und 8b PV)
3 Sie behandeln dienstliche Informationen vertraulich
   - Amtsgeheimnis (Art. 58 PG)
4 Sie achten die Würde von Frau und Mann
   - Gleichstellung der Geschlechter (Richtlinien zur Gleichstellung von Frau und Mann in der Personalpolitik des Kantons Bern vom Juni 2004 [Gleichstellungsrichtlinien])
   - Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz (Merkblatt Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – Information für Mitarbeitende der Kantonsverwaltung)
5 Sie wissen, an wen Sie sich bei Missständen in der Verwaltung wenden können
   - Melderecht bei Missständen (Art. 17a KFKG, Art. 50a PG)
Kontaktadressen
Luzern[Titelzeile]
1 Einleitung
2 Verhaltensgrundsätze
   - Allgemeine Dienstpflichten (§ 50 PG)
   - Geheimhaltungspflicht (§ 52 PG)
   - Geschenkannahmeverbot (§ 54 PG)
   - Nebenbeschäftigungen (§ 53 PG, §§ 47 und 48 PVO)
   - Ausstand (§ 14 VRG)
   - Öffentliches Beschaffungswesen (§§ 3 und 35 öBG)
3 Verstösse gegen die Verhaltensgrundsätze
[Unterschriftszeile]
Zürich[Titelzeile]
[Einleitungsabschnitt]
[Begriffsverständnis Korruption (ohne Nummerierung/Titel)]
1 Fragen zur Selbstkontrolle
2 Im Zweifelsfall zu den Vorgesetzten
3 Die Unabhängigkeit schützen
4 Nebenbeschäftigungen
5 Geschenke
6 Annahme von Einladungen
7 Aussprechen von Einladungen
8 Frühzeitig Unterstützung holen
9 Korruptionsangebote sofort abwehren
10 Verdächtiges melden
DOI: https://doi.org/10.5334/ssas.128 | Journal eISSN: 2632-9255
Language: English
Submitted on: Mar 21, 2019
Accepted on: Jun 3, 2019
Published on: Jul 3, 2019
Published by: Ubiquity Press
In partnership with: Paradigm Publishing Services
Publication frequency: 1 issue per year

© 2019 Isabelle Oehri, Adrian Gantenbein, Bettina Hübscher, Albert Schnyder Burghartz, published by Ubiquity Press
This work is licensed under the Creative Commons Attribution 4.0 License.

Volume 10 (2019): Issue 1