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Stress und »Neurasthenie« in der altösterreichischen staatlich-politischen Verwaltung Dalmatiens im Ersten Weltkrieg Cover

Stress und »Neurasthenie« in der altösterreichischen staatlich-politischen Verwaltung Dalmatiens im Ersten Weltkrieg

Open Access
|Jan 2026

Full Article

I.
Hinführung1

Graf Marius Attems-Heiligenkreuz (1862–1947) stand von der Mitte des Jahres 1911 bis zum Untergang der österreichisch-ungarischen Monarchie 1918 als Statthalter an der Spitze der staatlich-politischen (ist: landesfürstlichen) Verwaltung des cisleithanischen Kronlandes Dalmatien, aufgrund der Doppelgleisigkeit der Verwaltung jedoch nicht an der Spitze der autonomen Landesverwaltung des Kronlandes, die der Vorsitzende des Landtages beziehungsweise Landesausschusses innehatte. Dem Statthalter unterstanden die Bezirkshauptmannschaften, Attems selbst war direkt den ministeriellen Zentralstellen in Wien unterstellt. An den Innenminister in Wien schrieb er am 22. Juni 1918 im Zusammenhang mit der Bitte um Bewilligung von Beförderungen und Umbesetzungen von Beamten innerhalb der staatlich-politischen Verwaltung in Dalmatien:

Die äußerst ungünstigen Beförderungsverhältnisse bei den politischen Beamten in Dalmatien im Vergleiche zu jenen der Gerichts- und Finanzbeamten, an welche selbst in normalen Zeiten weit geringere, während des Krieges aber gar keine erhöhten Anforderungen gestellt werden, und sich daher die Ersteren in ihrem Fortkommen den Letzteren gegenüber zurückgesetzt fühlen, wie nicht minder die schwierigen Ernährungsverhältnisse während des Krieges verbunden mit der grossen Arbeitsüberbürdung, welche durch die an die politischen Beamten herantretenden ausserordentlich grossen Anforderungen bedingt ist, haben zur Folge, dass der grösste Teil der politischen Beamten in seiner Gesundheit geschädigt und dessen Leistungsfähigkeit herabgesetzt ist. Diese Umstände sowie die […] ungünstigen Beförderungsverhältnisse2

würden immer mehr »Depression« bei den ihm unterstehenden Beamten hervorrufen.

Ähnlich äußerte sich Attems noch kurz vor Zusammenbruch der Monarchie zur mehrfachen Benachteiligung des Personals der staatlich-politischen Verwaltung gegenüber anderen staatlichen Landesstellen wie der Justizverwaltung. Letzteren sei durch den Krieg keine Vermehrung, sondern eine Verminderung der Geschäfte erwachsen, »wobei doch bei besseren Beförderungsverhältnissen auch weniger befähigte und arbeitsame Beamten zur Vorrückung« gelangten.3 Diese beiden Berichte zu Personalangelegenheiten zählten zu den letzten dieser Art und geben Auskunft, warum Beamte der staatlich-politischen Verwaltung aus unterschiedlichen Gründen und aufgrund von Mehrfachbelastungen enormem Stress ausgesetzt waren: Indem Attems zu wiederholten Malen auf die Situation in anderen staatlichen Verwaltungszweigen verwies, unterstrich er die »äußerst ungünstigen Beförderungsverhältnisse« bei der politischen Verwaltung und die Arbeitsüberlastung, die bei Beamten Ungerechtigkeitsempfinden aufkommen lassen mussten und die jedenfalls zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen sowie in der Folge zu einem Leistungsabfall führten.

Der Begriff ›Stress‹ kommt in den konsultierten ungedruckten Quellen zeitbedingt nicht vor,4 stattdessen treten wiederholt Begriffe von Stressfolgen auf wie ›Neurasthenie‹ oder erkrankte Nerven, denen Beamte ausgesetzt waren. Literatur zu neurasthenischen Soldaten und Offizieren und Auswertungen ihrer Krankheitsakten während des Ersten Weltkriegs gibt es in zunehmendem Maß,5 die zu Zivilisten in diesem Zeitraum nimmt an Fahrt auf, eine repräsentative Erforschung von Krankenakten neurasthenischer Beamten der dalmatinischen Staatsverwaltung während des Ersten Weltkriegs fehlt und kann auch hier nicht geliefert werden, zumal die Berichte aus der Statthalterei lediglich Bilder zum Gesamtzustand der Beamten liefern, nicht jedoch Patientenakten rezipieren. Ob Krankenakte in dalmatinischen Archiven einliegen, gilt es noch zu klären, scheint aber zweifelhaft zu sein.

Die Statthaltereiberichte lassen Merkmale von Eustress erkennen, wenn beispielsweise Attems noch kurz vor Kriegsende eine Ernennung des Vorstands des Präsidialbüros der Statthalterei, des Bezirkskommissärs Richard Visin, zum Statthaltereisekretär extra statum vorschlägt und dabei Visins schier unermüdlichen Fleiß, seine unerschütterliche Verlässlichkeit und seinen »weit über das gewöhnliche Maß hinausreichenden Diensteifer« anführt. Zu Visin merkte Attems weiters an, er habe in seiner Stellung »die Mehrzahl aller größeren und wichtigeren Konzeptsarbeiten, welche im Präsidialbureau ausgeführt werden, persönlich besorgt«, er habe sich »infolge seiner vorzüglichen Charaktereigenschaften, seiner ausgesprochenen Gerechtigkeitsliebe und strengsten Objektivität als Personalreferent die ungeteilte Achtung und Verehrung seiner Kollegen erworben«, vertrat »im Verhinderungsfalle oder in Abwesenheit des Leiters des staatspolizeilichen Sicherheitsdienstes denselben«, erledigte »zahlreiche, in dessen Wirkungskreis fallende, stets dringende Geschäfte« und habe »schließlich auch im ununterbrochenen Parteienverkehr, bei welchem er stets feinen Takt und große Umsicht zu bewahren wußte, viele Stunden täglich« verloren, die er dann »durch Aufopferung seiner karg bemessenen freien Zeit zu ersetzen gezwungen« war.6

In dieser Abhandlung ist das Augenmerk allerdings auf den sog. Distress gerichtet.

Verwaltung wird von einem hierarchisch ausgerichteten, konstruierten System getragen, dessen Basis Menschen sind, die Aufträge von Personen empfangen, die außer-oder innerhalb des Systems stehen. Infolgedessen agieren und interagieren die Handlungsempfänger. Im Idealfall kommen sie zu einem Ergebnis, das Akteure außer-oder innerhalb des Systems zufriedenstellt. Aufgrund der hierarchischen Strukturiertheit von staatlicher Verwaltung hat diese vielfach Adressaten innerhalb des Systems, auf die im Folgenden vorwiegend der Blick gerichtet sein wird. Weitere Themenabgrenzungen betreffen den Fokus auf das Konzeptspersonal der staatlich-politischen Verwaltung I. und II. Instanz in Dalmatien, also auf die Absolventen einer rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät, die in Bezirkshauptmannschaften und in der Statthalterei ihren Dienst versahen.7 Keine Beachtung findet das Hilfsämterpersonal, zu dem relativ wenig Aktenbestand überliefert ist, auch nicht das Polizeipersonal, die Sanitäts-oder Rechnungsbeamten. Basis dieser Mikrobetrachtung sindkeine Egodokumente, wenn man von ganz vereinzelt vorhandenen Beamtengesuchen absieht, sondern Verwaltungsakten des cisleithanischen Innenministeriums, mit dem die dalmatinische Statthalterei korrespondierte, und die in unterschiedlichen Reihen abgelegt sind. Diese Bestände liegen zwar im Österreichischen Staatsarchiv in Wien ein, allerdings großteils in mühsam zu sichtender und vervielfältigbarer Mikrofilmform, denn die nach Wien geschickten Endausfertigungen aus Zadar beziehungsweise die an die Statthalterei in Zara gerichteten Konzepte des Innenministeriums wurden in den späten 1970ern nach Jugoslawien abgetreten, obwohl im heutigen Kroatien die Konzepte der Statthalterei beziehungsweise die Endausfertigungen des Innenministeriums einliegen müssten.8

Der inhaltliche Schwerpunkt des Aufsatzes liegt auf den Fragen, wann und warum Verwaltung(spersonal) unter Stress gesetzt worden ist, ob und wie die Spitzen der Staatsverwaltung der Not in der Beamtenschaft gegensteuern konnten.

II.
Ursachen von Stress: vermehrter Arbeitsaufwand, verminderte Arbeitskraft

Stressoren, Merkmale äußerer Arbeitsbedingungen, welche Anspannungszustände erhöhen und dadurch zu negativem Stress werden, weil sie zusätzlichen Arbeitsaufwand erfordern, um Arbeitsziele zu erreichen,9 lassen sich in den Quellen dann leicht dingfest machen, wenn sie im Rahmen einer anstehenden Personalentscheidung explizit genannt werden. Solche Stressauslöser können beispielsweise die eingangs angeführte Arbeitsüberlastung sein, ein defizitäres Belohnungssystem aufgrund eines ungenügenden Beförderungssystems, der kriegsbedingte Personalmangel oder die schlechte Ernährungslage. Worin nun beispielsweise die spezifisch kriegsbedingte Arbeitszunahme besteht, ist lediglich aus dem Gesamtkontext ableitbar. Dazu gehören zu Kriegsbeginn beispielsweise Mobilisierungsagenden, Bergungsvorkehrungen von Gegenständen jeglichen Wertes und von Staatsgütern, die Lenkung und Steuerung der Unterbringung und Verpflegung von dalmatinischen Kriegsflüchtlingen aus dem Süden des Landes, die Lebensmittelversorgung im Land oder die Verhaftung politisch verdächtiger Personen im Auftrag lokaler Militärbehörden. In den folgenden Abschnitten werden einige dieser Stressoren dingfest gemacht und anhand administrativer Abläufe exemplarisch geschildert.

Flüchtlingsfürsorge, Bergungsvorkehrungen, Transferierung staatlicher Landesstellen

Spezifisch kriegsbedingte Stressoren waren gegeben, bevor beziehungsweise als Nachbarstaaten Dalmatiens mit der Monarchie in den Krieg traten. Die Kriegserklärung Montenegros an Österreich-Ungarn erfolgte am 6. August 1914. Da sich die österreichisch-ungarische Armee aus dem Südzipfel des dalmatinischen Bezirks Kotor/Cattaro zurückgezogen hatte und montenegrinische Truppen dort ungehindert vordringen konnten,10 flohen die Bewohner der Gemeinden Spič/Spizza, Budva/Budua, Paštrović/Pastrovicchio, Grbalj/Zuppa, teilweise auch aus Kotor und Umgebung, die vom Lovcen aus beschossen wurden. Die ersten Flüchtlinge trafen am 4. August in Dubrovnik/Ragusa ein. Staatliche Organe sorgten für Transfer, Unterkunft und Verpflegung dieser meist gänzlich mittellosen Bäuerinnen, Kleinbürger, Handels-beziehungsweise Gewerbeleute mit vielen Frauen, Kindern und altersschwachen Leuten. Damit war die staatliche Verwaltung, vor allem die der Bezirksbehörden, stark herausgefordert, da auf die »schon mit den Mobilisierungsarbeiten überbürdeten Bezirksbehörden« noch zusätzlich »viel Arbeit und Mühe« zukam, auf die sie nicht vorbereitet waren und trotzdem mit der »größten Raschheit« vorgehen mussten. Besonders herausgefordert war die Bezirkshauptmannschaft Dubrovnik mit 1000 zu betreuenden Flüchtlingen Ende August, der es trotz alledem gelang, »alle Schwierigkeiten glücklich zu überwinden«. Auf Ansuchen autonomer Gemeindebehörden nahm die staatliche Verwaltung Umgruppierungen vor, sodass Mitte Dezember 1914 die Zahl der in Krain untergebrachten dalmatinischen Kriegsflüchtlinge 375 Personen (88 Familien) betrug, in Dalmatien waren es 1071 Personen (274 Familien), davon allein in Zadar 389, in Dubrovnik 332 und in Split/Spalato 274 Personen.11

Nach Einschätzung des Innenministeriums hatten die Aufenthaltsgemeinden für die Verpflegung und Unterbringung der Binnenflüchtlinge aufzukommen, solange nicht geklärt war, ob die Räumung auf militärische Anordnung erfolgt war, in welchem Fall das Kriegsleistungsgesetz zur Anwendung zu kommen hatte. Da diese Lasten die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinden deutlich überstiegen hätten, übernahm sie der Etat des Innenministeriums für die staatlichen Behörden Dalmatiens vorschussweise.12 Die Kosten für die mittellosen Flüchtlinge betrugen bis Mitte Dezember 38.700 Kronen. Ihnen standen pro Kopf und Tag 70 Heller für Unterkunft und Verpflegung zu, wobei die Bezirkshauptmannschaften die Vergütung dafür an andere Institutionen überwiesen, so an die die Flüchtlinge beheimatenden Gemeinden oder in Dubrovnik an die Schwestern der Kongregation der Göttlichen Liebe. Letztere versorgten die in der Ravelin-Kaserne untergebrachten Flüchtlinge »zur vollen Zufriedenheit«, wovon sich Attems persönlich überzeugen konnte, nachdem davor ein Selbstversorgungssystem Chaos hervorgerufen hatte. Von 150 Kindern aus Bogdasic und Mrcevac, die nach Zadar gebracht worden waren, waren 70 schulpflichtig, für die in der staatlichen Musterwirtschaft in Albanesi/Borgo Erizzo eine Volksschule mit regelmäßigem Unterricht eingerichtet wurde. Weiters errichtete Attems in der Statthalterei ein eigenes Hilfsbüro, das Statthaltereirat Leopold Golf (Referent für administrative und ökonomische Belange beim Landesschulrat) leitete, dem alle einschlägigen Angelegenheiten zugewiesen wurden.13 Somit gab es ein gedeihliches Zusammenspiel von staatlichen Institutionen, der Zivilgesellschaft und den für Wohlfahrtsangelegenheiten zuständigen autonomen Behörden in der Unterbringung und Verpflegung der Flüchtlinge, der wohl für Stressabbau bei allen Beteiligten sorgte.

Die Lage Dalmatiens entlang der Küste war, militärstrategisch gesehen, exponiert und die staatliche Verwaltung rechnete jederzeit mit alliierten Landungsmanövern. Diese Sorge war berechtigt, denn am 2. November 1914 erschien die französische Flotte vor der Insel Vis/Lissa, es landeten Torpedoboote, zwei Offiziere und zirka 20 Matrosen richteten Verwüstungen an, erpressten 21.000 Kronen und nahmen beim Rückzug Bürgermeister Serafin Topic und drei weitere Personen als Geiseln mit.14 Deshalb taten sich für die staatliche Verwaltung gleich bei Kriegsausbruch weitere herausfordernde Fragen im Falle einer feindlichen Okkupation auf, unter anderem: 1. Wann gehen Instruktionen an die Bevölkerung hinaus, wie sie sich bei einer Okkupation zu verhalten habe? Dazu arbeitete die Statthalterei einen Entwurf aus, den Attems am 16. September ans Innenministerium zur Genehmigung schickte, die (nach Einbeziehung des Außen-, Kriegs- und Landesverteidigungsministeriums und Modifizierungen) am 3. Oktober erfolgte.15 2. Welche Vorkehrungen sind wann zu treffen, um Gegenstände künstlerischen, historischen, wissenschaftlichen oder materiellen Wertes in Dalmatien zu bergen?16 3. Sollen sich an der Küste gelegene Staatsämter aus ihren Amtsräumlichkeiten zurückziehen, wann und wohin?

Zu diesen beiden letzten Punkten existierte bereits eine provisorische Instruktion des Finanzministeriums vom Oktober 1912 aus der Zeit der Balkankriege, die das Innenministerium im November 1912 auch für seinen Wirkungskreis erließ. Damals einigten sich die militärischen und staatlichen Entscheidungsträger in Dalmatien für Sinj als Rückzugsort der staatlichen Landesbehörden. Am 29. Juli 1914 trug das Innenministerium der Statthalterei auf, ungesäumt die Bergung des Staatsgutes vorzubereiten, doch drängte Attems nach einer Konferenz mit den anderen Vorständen aller staatlichen Landesbehörden und dem Vorstand der Filiale der Österreichisch-ungarischen Bank in Zadar vom 3. August aufgrund des Mangels an geeigneten Transportmöglichkeiten am 11. August das Innenministerium, auch schon konkrete Bergungen vorzunehmen. Über den noch nicht geschlossenen Seeweg hatte er mittlerweile vier Kisten Reservatakten – nach Eigendefinition war es entbehrliches Bergungsgut – nach Graz geschickt, die Finanzlandesdirektion überdies eine große Zahl wertvoller Depositen. Attems befürwortete weiters den Rückzug staatlicher Landesbehörden in das Landesinnere, um weiterhin wichtige Tätigkeiten wie »Militäragenden, Sicherheitsdienst, Approvisionierung, Kontakt mit dem Armeeoberkommando (AOK) etc.« ausführen zu können.17 Auf Veranlassung des Kriegsministeriums erließ schließlich das Innenministerium am 13. August den Bergungsbefehl für Dalmatien und das Küstenland, wobei dies noch nicht den Amtssitz der staatlichen Behörden betraf. Die Bezirkshauptmannschaften Split und Dubrovnik hatten bereits davor die Bergungsgüter für einen allfälligen Abtransport bereitgestellt und da militärische Stellen nach Dubrovnik meldeten, es drohe ein Überfall Montenegros auf die Stadt, war dort schon am 8. August die Vorbereitung für die Bergung und den Rückzug der staatlichen Stellen abgeschlossen.18 Die Bezirkshauptmannschaft Kotor wiederum übersiedelte aufgrund montenegrinischen Beschusses nach Herceg Novi/Castelnuovo, und als auch diese Stadt vom Lovcen aus beschossen wurde, plante sie in Absprache mit dem Militärkommando eine Verlegung nach Gjenović/Denovic.19 Der Erlass des Innenministeriums zum »Verhalten staatlicher Behörden bei Besetzung von Gebieten durch feindliche Streitkräfte« ging schließlich am 21. August an die Landeschefs in Zadar, Triest, Lemberg und Czernowitz.20 Von Attems wissen wir, dass er bei den »Bergungsvorsorgen« unter anderem den größten Teil seiner Privatkorrespondenz sowie geheime dienstliche Schriftstücke vernichtete.21

Dass sich Attems in Fällen von beabsichtigten Weisungen an Bezirkshauptmannschaften Anfang Oktober ans Innenministerium zwecks Gutheißung wandte, kann wohl als Zeichen der Überforderung, zumindest aber der Unsicherheit im Umgang mit einer neuen (Kriegs-)Situation wahrgenommen werden. Das Innenministerium klärte deshalb Attems in einem vertraulich gekennzeichneten Schreiben (»Zur eigenhändigen Eröffnung«) darüber auf, dass Erlässe des Innenministeriums nur allgemeine Instruktionen enthalten können, »die Anwendung auf den speziellen Fall und die Anpassung an die jeweils in Betracht kommenden besonderen Verhältnisse« könne aber nur »der Einsicht und der Beurteilung der exekutiven Organe überlassen bleiben.« Einem Ministerium sei es nicht möglich, »jeder einzelnen Behörde derart erschöpfende Verhaltungsmaßregeln zu geben,« dass sie selbst dadurch von »aller Vorsorge und Verantwortung« enthoben werde. Das Innenministerium entließ damit Attems in die Selbstverantwortung.22

Als sich im Frühling 1915 abzeichnete, Italien werde in den Krieg auf Seite der Entente eintreten,23 waren Statthalterei und Bezirkshauptmannschaften ab Ende März erneut vielfach herausgefordert. Nach statthalterlicher Urgenz bekam Attems am 28. März schließlich vom Innenministerium die Bewilligung, den Bezirkshauptmännern die Bergungsinstruktionen hinauszugeben, allerdings nur »vorläufig zum Studium«. Am 19. Mai erteilte das Kommando der Balkanstreitkräfte den Bergungsbefehl, wonach wertvolle Militär- und Staatsgüter von der Küste ins Landesinnere zu verbringen waren, zumal mit einem italienischen Überfall gerechnet wurde.24

Vier Tage später, einen Tag nach Italiens Kriegserklärung vom 23. Mai, verfügte der Statthalter einvernehmlich mit dem Kommandierenden General in Sarajevo und dem Seekommandanten in Šibenik/Sebenico die Verlegung der Statthalterei, des Oberlandesgerichts, der Finanzlandes-sowie der Post- und Telegrafendirektion von der Küstenstadt Zadar ins Landesinnere nach Knin beziehungsweise Drniš. Attems und das Präsidialbüro der Statthalterei, die Staatspolizei-, Militär- und Approvisionierungsagenden verblieben bis zur Aktivierung der Behörden im Landesinneren in der Landeshauptstadt. Die Durchführung der Verlegung musste unmittelbar über den Seeweg nach Šibenik erfolgen, weil am darauffolgenden Tag die Küstenschifffahrt weitgehend eingestellt wurde. Ein mehrwöchiger kraftraubender, von staatlichen Stellen zu organisierender Landtransport wäre für die Statthalterei in Ermangelung entsprechender Landstraßentransporter keine Alternative gewesen. Diese logistische Herausforderung ging »in vollster Ordnung« vor sich, wie der die Durchführung des Abtransportes persönlich beaufsichtigende Attems nach Wien berichtete. Nach Šibenik ging der Transport mit der Eisenbahn weiter nach Knin beziehungsweise Drniš.25 Die staatlichen Bezirksbehörden, auch die von Zadar, hatten bis zum Ernstfall am Standort zu verharren, mussten somit stets auf den Fall vorbereitet sein, mit allen Unterlagen ins Landesinnere zu übersiedeln.26 Schließlich übersiedelte am 30. Mai auch Attems mit dem Präsidialpersonal nach Knin, wo er im Gebäude der staatlichen Musterwirtschaft Glavica seinen Amtssitz einnahm.27 Als die Gefahr einer italienischen Invasion gebannt schien, ging die Statthalterei nach Zara zurück und nahm dort am 22. Juni 1916 ihren Dienst wieder auf.28

Die hier geschilderten kriegsbedingten Stresssituationen zeigen, wie sehr die staatlichen Behörden, Bezirkshauptmannschaften und Statthalterei, dem Druck ausgesetzt waren, in einer neuen, bis dahin nicht erprobten Situation nichts falsch zu machen. Dabei wurden sie zwischen den beiden Polen zerrieben, voreilig oder zu zögerlich hinsichtlich der Bergung beziehungsweise Transferierung zu handeln, denn voreiliges Handeln hieß, unnötigerweise Kosten und Arbeitszeit zu verschwenden oder die Bevölkerung in Unruhe zu versetzten. Der Schmach einer nicht rechtzeitig vollzogenen Bergung und Evakuierung im Falle eines alliierten Landungsmanövers wollte man sich auch nicht aussetzen. Die aufgrund militärischer Requirierung fehlenden Transportmöglichkeiten erhöhten überdies den Druck auf Beamte.

Approvisionierung des Landes

Die Lebensmittelversorgung forderte gleich von Kriegsbeginn an die staatlich-politischen Behörden des Landes logistisch und zeitlich heraus, denn die Verpflegung Dalmatiens konnte nur interventionistisch aufrechterhalten werden. Die kaiserliche Verordnung vom 1. August 1914 sollte die Versorgung der Bevölkerung mit »unentbehrlichen Bedarfsgegenständen« auf Kriegsdauer sicherstellen. Sie gab der staatlich-politischen Verwaltung ein rechtliches Instrument in die Hand, um beispielsweise Vorräte dieser unentbehrlichen Waren zu erheben oder gegen ungerechtfertigte Preissteigerungen vorzugehen.29 Damit Dalmatiens Versorgung gewährleistet bleibe, intervenierte Attems telefonisch und telegrafisch mehrfach, woraufhin beispielsweise das Innenministerium mit den Militärbehörden veranlasste, dass der aus New York eingetroffene österreichische Dampfer »Belvedere«30 den Hafen in Triest nicht mehr verließ und seine Reisladung beschlagnahmt wurde. Davon wurden 100 Waggons Dalmatien zugeteilt, wobei je ein Drittel für die Verteilungszentren Zadar, Split und Dubrovnik bestimmt waren. Weiters gestattete das Innenministerium am 8. August um 21:30 Uhr per Telefonanweisung, maximal 100 Waggons Getreide, also rund eine dalmatinische Mehlration für einen Monat, vom in Split eingelaufenen österreichischen Dampfer »Belanoch« der Reederei Tripkovic/Tripcovich zu beschlagnahmen. Anfang August ordnete Attems wegen der zunehmenden Lebensmittelknappheit überdies die Konstituierung von Bezirkskomitees für wirtschaftliche Mobilisierungsvorkehrungen in Šibenik, Sinj und Split an. Folglich erhielt er vom Innenministerium die Ermächtigung, verfügbare Notstandsgelder zur Versorgung der dalmatinischen Bevölkerung zu verwenden. Am 2. September stellte ihm das Innenministerium 500.000 Kronen zur Approvisionierung der Zivilbevölkerung des Bezirkes Kotor zur Verfügung, die durch den Verkauf der Lebensmittel wieder dem Staatsschatz zu refundieren waren. Er durfte auch weitere 200 Waggons Getreide vom mittlerweile in Šibenik vor Anker liegenden Dampfer »Belanoch« beschlagnahmen, um Norddalmatien und die Inseln zu versorgen.31

Die Ernährungsfrage beschäftigte die staatlich-politischen Landesbehörden Dalmatiens bis zum Kriegsende. Der Verfolgung von Missbräuchen war die staatlich-politische Verwaltung im Land nicht restlos gewachsen, und da wiederholt Anschuldigungen gegen politische und autonome Behörden Dalmatiens wegen ihrer amtlichen Approvisionierungstätigkeit auftraten, trat das Innenministerium nach Absprache mit dem Amt für Volksernährung am 25. April 1918 an das AOK mit der Bitte heran, Hofrat Gustav Kulavic zum Leiter einer »ambulanten« Kommission in Aussicht nehmen zu dürfen. Dieser war damals im Zivilkommissariat unter seinen Fähigkeiten eingesetzt, mit dem Land bestens vertraut und beherrschte beide Landessprachen. Aufgabe dieser außerhalb der lokalen Behördenorganisation stehenden Kommission war es, die Approvisionierungsverhältnisse in Dalmatien »gründlich zu untersuchen und aufgedeckte Übelstände abzustellen.«32 Die Verpflichtung, das Land ausreichend mit Lebensmitteln zu versorgen, erhöhte den psychischen Druck auf die staatlichen Beamten, ebenfalls der damit verbundene Arbeitsaufwand. Dass auch die Beamten unter der schlechten Ernährungslage litten und damit ihre Stressresilienz sank, erwähnen die Statthaltereiberichte nur en passant, dass Beamte auch korrumpierbar waren, ist ebenfalls belegt.33

Verminderter Personalstand, vermehrte dienstliche Inanspruchnahme

Ende Oktober 1915 suchte Statthalter Attems im Innenministerium in Wien um die Ermächtigung an, zwei Statthaltereikonzeptspraktikanten aufnehmen zu dürfen. Er begründete dies damit, die Kriegsverhältnisse hätten den »hierländigen, systemisierten Stand der politischen Konzeptsbeamten von 93 auf 76 reduziert,« obwohl die Amtsgeschäfte durchschnittlich »an Umfang vielfach zugenommen« hätten.34 Von den 17 Beamten war Bezirkshauptmann Ludwig Neumayer der Militärbehörde zugewiesen. Über ihn ist an anderer Stelle zu erfahren, »wegen Spionageverdachts« am 16. September 1914 in Italien (Neapel) verhaftet worden zu sein, wohin er von militärischen Behörden mit einer vertraulichen Mission entsendet worden war. Sein Posten konnte nicht nachbesetzt werden und seine Bezüge belasteten weiterhin den Etat der staatlich-politischen Verwaltung Dalmatiens. Erst ab Februar 1916 übernahm der Heeresetat die Bezüge Neumayers, sodass auf dessen normalmäßige Bezüge ein neuer Konzeptsbeamter aufgenommen werden konnte.35 Weitere acht teils höhere Verwaltungsbeamte waren im aktiven Militär-beziehungsweise Kriegsdienst: ein Statthaltereirat (Alexander von Pessic), ein Statthaltereisekretär (Arigo/Heinrich Nikolic), vier Bezirkskommissäre (Josef Harvalík, Ämilian Bruno Slavik, Friedrich Schoefft, Josef Tolentino) und zwei Statthaltereikonzeptspraktikanten (Bruno Cicin, Benedikt Kukulic). Sieben weitere, »durchwegs sehr gut qualifizierte Verwaltungsbeamte« besorgten als Gerenten (staatliche Kommissäre, Regierungskommissäre) in Gemeinden mit aufgelöster Gemeindevertretung die Verwaltungsagenden des autonomen und staatlichen Wirkungskreises, und zwar die Bezirkskommissäre Richard von Beden in Vis, Friedrich Loger in Korcula/Curzola, Alfred Gloning in Knin, Johann von Celio-Cega in Dubrovnik, Leopold Bakos in Komiza/Comisa, Humbert Luger in Šibenik und der Statthaltereikonzipist Josef Bogdanovic in Biograd/Zaravecchia.36 Diesen Abwesenden war der Bezirkshauptmann von Kotor und Hofrat Wladimir von Budisavljevic hinzuzurechnen, auf dessen Entfernung die Militärverwaltung nach Ausbruch des Krieges 1914 wegen angeblicher großer Nähe zu Serben bestanden hatte; erst Mitte 1917 erfolgte seine Wiedereinsetzung als Bezirkshauptmann in Kotor.37 Attems machte das Innenministerium in diesem Bericht vom Oktober 1915 eher schaumgebremst auf die Stressoren aufmerksam, denen die verbliebenen Beamten ausgesetzt waren, weil sie aufgrund des Abgangs ihrer Kollegen deren Agenden zu übernehmen hatten.

Mitte August 1917 legte der Statthalter dem Innenminister einen Bericht vor, der ein noch düsteres Bild vom Zustand bei der staatlichen Beamtenschaft Dalmatiens zeichnete und erahnen lässt, in welchem Ausmaß der Stresspegel gestiegen war. Es hatte nicht nur der kriegsbedingte Personalmangel bei den Konzeptsbeamten zugenommen, sondern es waren auch die Anforderungen an das Personal aufgrund der »sich stets vermehrenden Amtsgeschäfte« gestiegen. Überdies hatte sich der Mangel in der Lebensmittelversorgung negativ im Gesundheitszustand der Beamten bemerkbar gemacht. So waren mittlerweile 20 Beamte der staatlichen Verwaltung entzogen, wovon elf zum Militärdienst, zwei zum Feldkommissariat eingerückt waren und weitere sieben die Funktion von Gemeindegerenten wahrnahmen. Sie waren großteils ident mit den aus 1915 bekannten Personen. Attems berichtete, es seien bis dato trotz des reduzierten Beamtenstandes in der politischen Verwaltung zwar noch »keine ernsten Stockungen« in der Abwicklung der Geschäfte eingetreten, doch für die »halbwegs anstandslose« Abwicklung der Amtsgeschäfte könne er mit dem vorhandenen Personal ohne Gegensteuerung nicht mehr garantieren, wo noch dazu »demnächst« ein jüngerer Konzeptsbeamter des Verwaltungsgebietes dem Volksernährungsamt zugeteilt werde. Die Aufrechterhaltung der Geschäfte in der Statthalterei und in den Bezirkshauptmannschaften war offenbar zu einem hohen Preis erkauft, denn beim Personal machten sich aufgrund der »übermäßig« dienstlichen Inanspruchnahme und durch »öftere Hin- und Hertransferierungen« wiederholt Erschöpfungszustände bemerkbar, die zu amtsärztlich angeordneten Beurlaubungen führten. So sei die Leistungsfähigkeit wegen »starker Erschöpfung« bei den beiden Statthaltereiräten Martin Conte Viscovich und Pellegrinus Benvenuti »bedeutend herabgesunken«.38 Über Alois Benkovic, seit November 1911 Bezirkshauptmann in Makarska, erfahren wir, er habe sich wegen der »erhöhten dienstlichen Inanspruchnahme während des Krieges eine hochgradige Neurasthenie zugezogen« und sei deshalb nicht mehr in der Lage, in der Bezirksbehörde »den exekutiven Dienst überhaupt in der bisherigen exakten Weise zu versehen.« Benkovic erreichte bei den ihm wiederholt erteilten Erholungsurlauben »zwar eine vorübergehende Besserung seines Leidens,« musste aber immer wieder dem Dienst fernbleiben, »was für den geregelten Geschäftsgang gewiß nicht von Vorteil« war.39 Der Bezirkshauptmann von Korcula, Christoph Radimiri, erkrankte ebenfalls an einer »hochgradigen Neurasthenie«. Drei Statthaltereikonzipisten litten laut ärztlicher Diagnose an »Nervenerschöpfung« beziehungsweise »Nervenkrankheit«. Der eine (Michael Luxardo) stürzte im Amt »ohnmächtig« zusammen, die beiden andern (Hugo Alacevich und ein gewisser Mastrovich) mussten infolge von Überarbeitung und Unterernährung beurlaubt werden.40 Der Statthalter erteilte Beamten, wohl auf Empfehlung des Amtsarztes, wiederholt krankheitsbedingt Urlaube, damit sie von ihrem Leiden geheilt werden und als vollwertige Arbeitskräfte zurückkommen, doch greift die temporäre Stressverminderung nur bedingt als Heilmethode, da Rückfälle erwähnt werden. Feststellungen zu Unterschieden in der Therapieform, wie sie in jüngerer Zeit zwischen Offizieren und Mannschaftssoldaten in der deutschen Armee getroffen worden sind,41 lassen sich etwa hinsichtlich therapeutischer Beurlaubungen zwischen nicht graduiertem Personal und graduiertem Konzeptspersonal anhand der dalmatinischen Statthaltereiberichte nicht anstellen, weil die Statthalterei keine Krankenakten nach Wien geschickt hat.

Zu Sommerbeginn 1918 war die Situation in der politischen Verwaltung noch angespannter, denn es fehlten im Vergleich zum Frühling 1914 mittlerweile 29 aktive Konzeptsbeamte. Im Militärdienst befanden sich elf Konzeptsbeamte, fünf Konzeptsbeamte waren aus Dalmatien versetzt oder in den Ruhestand übernommen worden, als Gemeindegerenten fungierten noch fünf Beamte. Im Frühling 1918 verstarben drei jüngere Konzeptsbeamte (Bezirkshauptmann Lorenz Curlica, Bezirkskommissär Stephan Matavulj und ein gewisser Pfeifer), zwei Konzeptsbeamte bereisten auf militärisches Geheiß das Land, um nachträglich Metallvorräte zu requirieren, ein Bezirkskommissär (Lucatello) war vom Dienst suspendiert und dem Statthaltereirat Ferdinand Peteln und Bezirkshauptmann Matthäus Bulic gewährte Attems wegen ihres stark angegriffenen Gesundheitszustandes einen »längeren Urlaub«, um Heilanstalten aufzusuchen. Gerade der Ausfall von Bulic bereitete Attems »fast unüberwindliche Schwierigkeiten«, zumal er eine hervorragende, fleißige und juristisch gut gebildete Arbeitskraft und als Referent für die Approvisionierungsangelegenheiten nahezu unentbehrlich war.42

Deshalb schrieb Attems im Juni 1918 unumwunden dem Innenminister, wegen der kriegsbedingten Personalreduktion, wegen des Gesundheitszustandes mehrerer Konzeptsbeamten und der außergewöhnlichen Zunahme der Amtsgeschäfte werde die Abwicklung der Amtsgeschäfte »in der allernächsten Zeit versagen«.43

Wenn ein Konzipist in gehobener Position an eine Position in der Zentralstelle berufen, in den dortigen Personalstand übernommen und für ihn in der Statthalterei ein Ersatz gefunden worden war, so bedeutete dies trotzdem, zumindest vorübergehend, eine Zunahme an Stress in der Statthalterei, denn der Nachfolger des Abgangs musste sich in die Materien erst einarbeiten und ein neu aufzunehmender Konzeptspraktikant musste überhaupt erst eingeschult werden.

Als das Amt für Volksernährung – das im Dezember 1916 seine Tätigkeit aufnahm und dem Ministerpräsidenten unterstellt war – im Spätsommer 1917 daran ging, seinen Personalstand zu erhöhen, um die wachsenden Approvisionierungsarbeiten zu erledigen, forderte es aus den Kronländern Konzeptsbeamte an: aus Dalmatien den in die einschlägige Materie eingearbeiteten Statthaltereikonzipisten Michael Luxardo, der dem Amt als »besonders geeignet« empfohlen wurde. Die Bitte der Statthalterei, Luxardo in den Personalstand des Amtes zu übernehmen, um als »Ersatz« einen Konzeptspraktikanten aufnehmen zu können, wurde erfüllt. Luxardo war damit ab Jänner 1918 Ministerialkonzipist.44 Als das Volksernährungsamt wegen »großen Personalbedarfs« die Zustimmung des AOK erwirkte und ein weiterer Konzeptsbeamter mit dalmatinischer Dienstzugehörigkeit und Oberleutnant in der Evidenz, Josef Harvalík, am 10. Mai 1918 seinen Dienst in Wien antrat, verweigerten im Juli Statthalter und Innenminister im Nachhinein ihre Zustimmung und begründeten dies mit den »bereits unhaltbar gewordenen« Personalverhältnissen in der staatlich-politischen Landesverwaltung. Das Volksernährungsamt intervenierte in dieser Sache erneut, weshalb das Innenministerium am 17. Oktober 1918 die Bitte an Dalmatien weiterleitete, auf Harvalíks Dienstleistung »wenigstens noch für einige Zeit« zu verzichten. Dalmatien war offenbar nicht mehr im Stande zu antworten.45 Harvalík leistete nicht mehr das Gelöbnis auf den Staat Deutschösterreich, schied mit Ende November aus dem in Staatsamt für Volksernährung umbenannten Ministerium aus und trat in den Dienst des Außenministeriums der tschechoslowakischen Regierung.46

Im Widerspruch zum soeben Festgehaltenen steht angesichts der angespannten Personalsituation allerdings folgende Episode, die im Falle der Umsetzung keine Stressreduktion bewirkt hätte. Attems befürwortete ein Gesuch eines bestens qualifizierten und erfahrenen politischen Konzeptsbeamten, der eine Einberufung in eine Zentralstelle anstrebte. Gründe dafür sind nicht angeführt, es kann darin aber eine Belohnungsform vermutet werden, die zugleich einen Beförderungsanschub bewirken sollte. So ersuchte Bezirkskommissär Marinus Nikolic-Kaer Anfang September 1917 um eine Dienstzuteilung ins Innenministerium oder ins Büro des Ministers ohne Portefeuille Ivan Ritter von Zolger47 – zuständig für kriegsbedingte Verwaltungsfragen, tatsächlich quasi ›südslawischer‹ Landsmannminister –, was Attems, nachdem das Innenministerium darauf nicht reagierte, im März 1918 »wärmstens« befürwortete. Nikolic-Kaer erfüllte alle Voraussetzungen, war in den Jahren 1913 bis 1916 mit »sehr gut« qualifiziert, beherrschte beide Landessprachen sowie Deutsch in Wort und Schrift und hatte überdies Erfahrung in der I. und II. Verwaltungsinstanz. Das Innenministerium sah jedoch seinen Bedarf an dalmatinischen Konzeptsbeamten gedeckt und legte die Sache am 5. Juni 1918 ad acta.48

Mehraufwand aufgrund von Diffamierung oder falscher Verdächtigungen

Der staatlich-politischen Verwaltung entstand wegen der Informationspflicht gegenüber der Militärverwaltung und der administrativen Unterordnung unter die Militärverwaltung erheblicher Mehraufwand. Dies zeigte sich beispielsweise bei der Überprüfung von Anzeigen wegen vermeintlicher Illoyalitäten von Bürgern oder Beamten. So hieß es in einer an das Kriegsministerium, das Militärkommando Mostar und an den Bezirkshauptmann gerichteten Eingabe, Jakob Lenac, nach militärischer Diktion ein »Hochstapler und Irredentist«, habe sich wegen der Bestechung von Beamten der Bezirkshauptmannschaft Šibenik einige Zeit der Musterung entzogen und schließlich bei einer Musterung einen Untauglichkeitsbefund erwirkt. Die protokollarischen Erhebungen der Statthalterei in der Bezirkshauptmannschaft führten ein Statthalterei- und ein Polizeikonzipist, anschließend stellte auch die Statthalterei Fragen an die Bezirkshauptmannschaft. Ergebnis war, der Verdacht gegen die Bezirkshauptmannschaft war unbegründet, das Innenministerium legte die Sache am 11. Januar 1918 ad acta.49

Ein weiteres Problem stellten Diffamierungen von Bezirkshauptmännern oder hohen staatlichen Landesbeamten dar, die wegen ihrer nationalen Zugehörigkeit, wegen eines faktischen, familiären oder angeblichen Naheverhältnisses zu nationalen Kreisen fremder Staaten der Kooperation mit dem Feind geziehen wurden. Militärischerseits wurde dann die Abberufung von der jeweiligen Dienststelle verlangt.50 Waren es unmittelbar nach Kriegsausbruch Beziehungen von Beamten zu (pro)serbischen oder (pro) montenegrinischen beziehungsweise zu oppositionellen innerdalmatinischen Kreisen, die Beamte wie den Bezirkshauptmann Vladimir Budisavljevic verdächtig machten, so betraf dies im weiteren Kriegsverlauf ebenfalls Beamte italienisch-oder deutschsprachiger Herkunft.51 Der bürokratische Mehraufwand bestand darin, in Berichten nach oben Verdächtigungen zu entkräften.52 Als der Bezirkshauptmann von Dubrovnik, Albert Renkin, der in Wien aufgewachsen war und studiert hatte, zum wiederholten Mal von militärischer Seite der Serbophilie geziehen wurde, weigerte sich Attems gar, wegen dieser »absurd und böswillig« zu bezeichnenden Anschuldigungen Erhebungen aufzunehmen, die bloß »unnütze Zeit vergeuden« würden.53

Differenzen innerhalb der Verwaltung

Weiters hemmten persönliche Differenzen zwischen Beamten das Verwaltungsgetriebe. 1917 traten zwischen dem Statthalter und seinem Stellvertreter Franz von Thun-Hohenstein »Unstimmigkeiten persönlicher Natur zu Tage«, »die ein weiteres gedeihliches Zusammenwirken dieser beiden Funktionäre unmöglich« machten.54 Diese Differenzen lassen sich am ehesten aufgrund unterschiedlicher Herkunft und politischer Sozialisierung erklären. Zwar gehörten beide dem alten Adel an, doch Attems war verfassungstreuer Zentralist, Thun-Hohenstein hingegen konservativer Föderalist. Als Indiskretionen publik wurden, die Attems in einem ungünstigen Licht erscheinen ließen, verdächtigte Attems Thun-Hohenstein als Initiator dieser Indiskretionen, der seinerseits wiederum in dieser Unterstellung eine Intrige gegen sich angezettelt sah. Die Differenzen führten Ende 1917 zur Beurlaubung Thun-Hohensteins, in weiterer Folge im Juni 1918 zu seiner Beförderung zum Statthaltereivizepräsidenten ad personam samt der »vorübergehenden« Versetzung in die niederösterreichische Statthalterei und zu einer Belobigung, indem er das Kriegskreuz für Zivildienste I. Klasse verliehen bekam, um damit der Öffentlichkeit zu demonstrieren, dass die aus Dienstesrücksichten erfolgte Amovierung Thun-Hohensteins nicht als »Ausdruck minderer Zufriedenheit mit seiner bisherigen Dienstleistung ausgelegt werde«. Damit ging der Verwaltung nicht nur eine wesentliche Arbeitskraft verloren, sie wurde auch nicht ersetzt, zumal Thun-Hohenstein im dalmatinischen Personalstand verblieb und seine Bezüge deshalb weiterhin der Etat der dortigen Verwaltung bestritt.55 Seine Agenden wurden während seiner sechsmonatigen Beurlaubung unter der hohen Beamtenschaft der Statthalterei aufgeteilt, was für diese eine weitere Mehrbelastung bedeutete. Davon betroffen waren unter anderen die beiden Statthaltereiräte Martin Conte Viscovich und Stefan Szilva von Szilvás, die aufgrund des großen Konzeptspersonalmangels mit Arbeiten derart belastet waren, »dass sie trotz Anspannung aller Kräfte und unter täglichem Einsatz ihrer freien Zeit nur schwer ihren Dienstesobliegenheiten« nachzukommen vermochten. Viscovich leitete ein Departement und war »Präses des wirtschaftlichen Landeshilfsbüros und der Preisprüfungsstelle«, während Szilva-Szilvas drei Departements leitete und die Arbeit, die in »normalen Zeiten auf 11 Beamte verteilt war,« alleine zu bewältigen hatte. Während Thun-Hohensteins Beurlaubung hatten sie zusätzlich die Revision und Approbation für einige Statthaltereiabteilungen zu übernehmen.56

Disziplinaranzeigen und Suspendierungen

Suspendierungen oder Disziplinaranzeigen gegen Beamte erzeugten einen außergewöhnlichen Mehraufwand. So bedeutete der Abzug eines Beamten im Falle einer Suspendierung, auch wenn sie vielleicht nur vorübergehende Wirkung hatte, jedenfalls (temporären) Mehraufwand für die Kollegen beziehungsweise Umschichtungen des Aufgabengebietes innerhalb des Amts. Personalpolitisch weniger herausfordernd war es, wenn eine Disziplinarerhebung gegen einen Konzeptsbeamten des Exekutivdienstes (in einer Bezirkshauptmannschaft) eingeleitet wurde und dessen Vergehen lediglich eine Versetzung in den Innendienst der Statthalterei bedingte, die zwar vom Innenministerium zu bewilligen war, aber den Beamten als Arbeitskraft erhielt. Dies war bei Nikolaus Gligo der Fall, bei dem es einen unsauberen Umgang mit Frauen gegeben haben dürfte und der aus Statthaltereisicht nicht mehr für den Exekutivdienst aufgrund eines Neurasthenieausbruchs im Krieg geeignet war.57

Als Statthaltereisekretär Arigo Nikolic im September 1918 vom Militärdienst entlassen worden war und wieder in die dalmatinische Zivilverwaltung zurückkehrte, brachte dies der Verwaltung nur insofern eine Erleichterung, als er eine unerwartet aufgetretene Lücke füllte, denn er wurde unmittelbar zur provisorischen Leitung der Bezirkshauptmannschaft in Makarska zugeteilt und ersetzte damit den wegen eines Korruptionsfalles suspendierten Bezirksoberkommissär Karl Zorec.58 Zur Suspendierung kam es, weil der Bezirkshauptmannschaft in Split eine Zuckerunterschlagung auffiel. Sie meldete dies der Statthalterei, woraufhin jene Lino Lana, den Bezirkshauptmann von Split, anwies, die notwendigen Erhebungen in dieser Angelegenheit »gründlich und unverzüglich« durchzuführen und gegen die Schuldigen »rücksichtslos vorzugehen«. Sachverhalt war, dass ein für die Approvisionierung des Bezirks Makarska bestimmter Waggon Konsumzuckers von Split nach Vis dirigiert, dort dem Kaufmann Peter Bradanovic um 291.500 Kronen verkauft und der Erlös aufgeteilt wurde. Lino Lana veranlasste die Verhaftung der fünf involvierten Personen, suspendierte Zorec und übergab die Angelegenheit dem Staatsanwalt. Dieser verhängte über alle Beteiligten die Untersuchungshaft und leitete die Voruntersuchung »wegen Verbrechens des Mißbrauches der Amtsgewalt, Betrugs beziehungsweise Vergehens der Preistreiberei« ein. Die Oberstaatsanwaltschaft in Zara informierte darüber das Justizministerium am 21. September 1918, dieses wiederum schrieb noch am 29. September an die Oberstaatsanwaltschaft, binnen Monatsfrist einen weiteren Bericht zu erwarten, wenn nicht besondere Vorkommnisse »eine frühere Berichterstattung notwendig machen.« Lino Lana trat »zwecks Amtshandlung« das Erhebungsmaterial an die Disziplinarkommission bei der Statthalterei ab.59

Der Verlust eines Beamten war für die an Personalmangel leidende Verwaltung unbefriedigend, auch wenn ein vom Militärdienst Zurückkehrender die Gesamtsituation abfederte. Dem Korruptionsfall nachzugehen und ihn aufzuklären, war mit erheblichem Mehraufwand verbunden, denn der Bezirkshauptmann von Split musste seine eigenen Agenden unterbrechen und den Sachverhalt klären. Zugleich ist dieser Fall ein Beleg dafür, dass die Verwaltungsmaschinerie bis zum Untergang der Monarchie im Wesentlichen funktionierte. Ein weiterer Suspendierungsfall (Anton Rocco) wird unten im Zusammenhang mit einem Reaktivierungsfall erzählt.60

III.
Gegenmaßnahmen

Überarbeitungs-, ernährungs-oder krankheitsbedingt erteilte Beurlaubungen waren einerseits Maßnahmen, um Beamte nicht gänzlich zusammenbrechen zu lassen, andererseits ein Mittel, sie nach einer befristeten Auszeit wieder als vollwertige Arbeitskräfte integrieren zu können. Um des Personalmangels Herr zu werden, steuerte Attems insofern gegen, als er 1914 den frühpensionierten Bezirkshauptmann Franz Madirazza als Regierungskommissär in Split einsetzte, ihn 1917 mithilfe des Innenministeriums reaktivierte,61 staatliche Beamte als Regierungskommissäre von Gemeinden abzog und die Verwaltung der Kommunen nach Rücksprache mit lokalen politischen Entscheidungsträgern vertrauenswürdigen Privatpersonen übertrug.62 Belegt ist weiters, dass das Innenministerium Statthalter Attems Ende Dezember 1915 »ausnahmsweise« bewilligte, temporär aufgrund des noch nicht verbrauchten Remunerationsetats zwei Konzeptspraktikanten aufzunehmen, allerdings mussten sie bei nächster Gelegenheit auf eine systemisierte Stelle nachrücken.63

War es zu Kriegsbeginn noch üblich, an Zentralstellen gerichtete Anliegen von Beamten von Statthaltereiseite in einem eigenen Schreiben einzuleiten und allenfalls das Gesuch des Petenten in (übersetzter) Abschrift mitzuschicken, so wurde späterhin die Ressource Mensch geschont, vielleicht auch staatliches Papier gespart, indem wiederholt das einleitende Schreiben der Statthalterei entfiel und stattdessen lediglich auf dem an die Zentralstelle geschickten Gesuchschreiben eine kurze Befürwortungsklausel der Statthalterei festgehalten wurde.64

Strategien einzelner Beamter, wie sie gegen Stress vorbeugen können, sind zwar nicht explizit, dafür aber implizit auszumachen, wenn Statthaltereiberichte Folgen für die Verwaltung ausmalen, wenn Ansuchen wie beispielsweise die Beförderung eines Beamten oder die Titelverleihung für einen Beamten nicht bewilligt werden. Für die beiden Statthaltereiräte Martin Viscovich und Stefan Szilva-Szilvás erbat Attems im Juni 1918 die Verleihung des Titels und Charakters eines Hofrates mit Nachsicht der Taxe. Zu Szilva-Szilvás merkte er außerdem an, er habe zwar als Bezirkshauptmann von Split der Regierung »manche Schwierigkeiten bereitet,« weshalb er 1915 zur Statthalterei einberufen wurde, habe dort aber »mit wahrhaft aufopfernder Hingebung nach jeder Richtung hin ausserordentlich entsprochen«. Wenn Szilva-Szilvás nun nicht berücksichtigt werden sollte, so liege die Befürchtung nahe, »dass er sich krankheitshalber zurückzieht und eventuell aus dem Dienste ganz scheidet, was vom Standpunkte des Dienstinteresses nur lebhaft zu bedauern wäre.«65 Diese und andere Maßnahmen glichen die Unterbesetzung jedoch bei weitem nicht aus.

Abwehren militärischer Begehren

Gleich zu Kriegsbeginn wurden Beamte zur Militärverwaltung eingezogen oder versahen Militärdienst. In seiner strategischen Gegensteuerung, Beamte der politischen Verwaltung dieser wieder zuzuführen, war Attems bis Mitte 1918 lediglich eingeschränkt aktionsfähig. Zwar gelang es ihm, unmittelbar nach Kriegsausbruch den Statthaltereisekretär Teodor Sporn vom aktiven Militärdienst zu entheben,66 weitere Erfolge dürften ihm aber nicht beschieden gewesen sein. Da das Kriegsministerium ab Kriegsbeginn mit Enthebungsanträgen »überflutet« wurde, ging am 2. August 1914 ein vom Kriegsministerium erbetener Erlass des Innenministeriums an alle Landeschefs hinaus, wonach beim Personal der Zentralstellen und den ihr unterstellten Behörden »von allen weiteren Enthebungsanträgen im Hinblick auf die damit geförderten hohen Ziele« abzusehen sei. Weiters hieß es, aus militärischen und moralischen Gründen und weil »unberechtigte Begünstigungen einzelner Personen eintreten könnten«, sei es nach der Kriegserklärung »keineswegs ratsam«, wehrpflichtige Personen zu entheben oder gar eingerückte Personen von der Front abzuziehen. Auch befürchtete das Kriegsministerium, eine lockere Handhabung der Enthebungspraxis könne der Kriegsbegeisterung schaden und jenen Personen einen Fingerzeig geben, »sich der Erfüllung ihrer Wehrpflicht zu entziehen.«67

Aus einem Schreiben des Sommers 1917 ist wiederum zu erfahren, das Innenministerium habe der Statthalterei bewilligt, zwei neue Konzeptsbeamte aufzunehmen, doch dies war wegen der Militärpflicht nicht durchführbar. Gerenten in die eigentliche staatliche Verwaltung zurückzuholen, erschien dem Statthalter ebenfalls nicht möglich, weil er »keine einzige geeignete Person ausfindig machen konnte«, welche die abgelösten Gerenten ersetzen hätte können. Im Gegenteil: Er sah die Gefahr, »wegen gänzlichen Versagens einzelner Gemeindefunktionäre« weitere Gemeindevertretungen auflösen zu müssen, denn angesichts der akuten Versorgungslage in Dalmatien seien es gerade die »bestehenden Gemeindevorstehungen«, welche »manchmal die grössten Schwierigkeiten« bereiteten.68 Gegen Ende des Jahres sah sich Attems dann offenbar doch gezwungen, zwei mit der Gerentschaft der Gemeinden Vis und Komiža betraute Beamte einzuziehen und dieselben durch Privatpersonen zu ersetzten.69 Deshalb stellte Attems im Innenministerium den Antrag, dieses wolle beim AOK urgieren, dass vier Konzeptsbeamte »ehebaldigst unbedingt entlassen und der Statthalterei wieder zur Verfügung gestellt werden«. Dies hätten zum einen die Statthaltereisekretäre Arigo Nikolic und Ämilian Bruno Slavik sein sollen, die als Zivilkommissäre bei der V. Armee beziehungsweise beim Generalgouvernement in Cetinje (Montenegro) eingeteilt waren, zum anderen Bezirkskommissär Josef Tolentino und Statthaltereikonzeptspraktikant Bogoslav Kukulic; sie waren dem Küstenschutzkommando Dalmatien Nord zugeteilt, Ersterer als Oberleutnant, Letzterer als Zugsführer, dienten aber nicht an der Front.70

Während die Statthalterei das Ansuchen an das Innenministerium formulierte (am 15. August 1917 abgeschlossen), informierte das AOK bereits am 9. und 10. August das Innenministerium, Tolentino und Kukulic seien vom Militärdienst zu entheben und »im Einvernehmen« mit dem Innenministerium zum Zivilkommissariatsdienst in Albanien bestimmt, ebenso Nikolic. Slavik wiederum sei in seiner Verwendung »unentbehrlich«,71 welche Information das Innenministerium an die Statthalterei am 17. August weiterleitete. Mit Verzögerung reagierte das Innenministerium auf das Attems-Schreiben vom 15. August, indem es am 3. September das AOK ersuchte, die Bitte des Statthalters »der wohlwollendsten Berücksichtigung zu empfehlen«.72 Das AOK entsprach dem Wunsch der staatlichen Verwaltung nicht.73

Aufgrund der auch aus anderen Kronländern wiederholt vorgebrachten Enthebungsansuchen forderte das Innenministerium im November 1917 von den Landeschefs eine Liste der zu Enthebenden. Man wollte einen Überblick über die militärdienstleistenden politischen Konzeptsbeamten haben und jene Beamten herausfiltern, auf deren Enthebung ein besonderes Gewicht zu legen war. Attems meldete zehn Konzeptsbeamte, wobei er besonders auf die Enthebung von Slavik und Arigo Nikolic drängte.74

Selbst die daran anschließend vom Innenministerium gegenüber dem Landesverteidigungsministerium »dringend« vorgebrachte Bitte, die in Namensverzeichnissen festgehaltenen Beamten der einzelnen Länder zu entheben, fruchtete nicht unmittelbar. Zuvor hatte das Innenministerium auf mehrfaches und wiederholtes Drängen hin mit militärischen Stellen vereinbart, den politischen Behörden I. und II. Instanz kriegsinvalide Offiziere zuzuweisen, was aber für den Personalstand wenig Entspannung brachte, denn diese Personen waren lediglich für Hilfsdienste einsetzbar und deckten den Bedarf lediglich zu einem Drittel ab (200 statt 600).75

Angesichts des bis zum Juni 1918 nochmals gesteigerten Personalmangels im Konzeptsdienst klagte Attems erneut über die wiederholt im Innenministerium zwecks Weiterleitung eingebrachten Enthebungsanträge von Konzeptsbeamten vom Militärdienst, die zwar eingerückt waren, aber nicht an der Front standen, oder die ihren Dienst als Zivilkommissäre in besetzten Gebieten versahen. Militärischerseits wurden diese Ansuchen standardmäßig mit »aus militärischen Gründen unentbehrlich« abgewiesen. Attems hatte begründete Zweifel an diesen Absagen und führte Beispiele von Amtsdienern an, die bei der Militärverwaltung einem deutlich geringerem Stresspegel ausgesetzt waren und materielle Vorteile genossen, weshalb sie nicht in die Zivilverwaltung rücktransferiert werden wollten. So heißt es, sie wollten lieber beim Platzkommando in Zara weiter dienen, weil sie »neben den militärischen Gebühren und Zulagen, die Zivilbezüge und den Unterhaltsbeitrag« bezogen und überdies bei ihren Familien wohnen konnten. Als Ersatz musste Attems »minderentsprechende und nicht verlässliche weibliche Hilfskräfte« anstellen, die trotz strenger Überwachung »die Amtsverschwiegenheit besonders über die Approvisionierungsangelegenheiten« nicht bewahrten und somit nicht ausschließlich im Dienstinteresse arbeiteten. Deshalb bat er den Innenminister, den statthalterlichen Enthebungsanträgen möge mehr entsprochen werden, damit der Amtsbetrieb »halbwegs« weitergeführt werden könne und nicht das Privatinteresse eines Beamten vor das Dienstinteresse gestellt werde.76 Er erbat erneut die »sofortige Enthebung« von Arigo Nikolic und Ämilian Bruno Slavik, dann die des Statthaltereikonzipisten Bruno Cicin und des Statthaltereikonzeptspraktikanten Josef Avellini, deren Enthebung Attems bereits im November 1917 beantragt hatte. Weiters beantragte er, den dem Amt für Volksernährung zugeteilten Statthaltereisekretär Josef Harvalík und den Ministerialkonzipisten Michael Luxardo »ehebaldigst« der politischen Verwaltung Dalmatiens wieder zuzuweisen. Ebenso machte er das Ministerium darauf aufmerksam, die in Aussicht gestellten militärischen Hilfskräfte als Unterstützung im Dienst seien »trotz wiederholten Berichterstattungen noch immer nicht eingetroffen«.77 Ein Telefonat mit dem Innenministerium (der Initiator und das Anruf-Motiv können anhand des Aktes nicht eindeutig dingfest gemacht werden) ließ Attems von seiner Maximalvariante abrücken, sodass das Innenministerium beim AOK zunächst lediglich die Enthebung von Nikolic und Slavik (beide im Zivilkommissariatsdienst stehend) der »tunlichsten Berücksichtigung« empfahl. Die Enthebungsanträge von Cicin und Avellini (beide im Militärdienst stehend) seien nachträglich vorzulegen. Weitere Schritte wegen der Rückberufung der beim Volksernährungsamt stehenden Beamten war aussichtslos, wegen der Zuweisung militärischer Hilfskräfte sollte sich Attems direkt mit dem Chef des Ersatzwesens in Verbindung setzen.78 Das AOK enthob Nikolic und Slavik im Sommer 1918 tatsächlich.79

Im Verlauf des Kriegs gelang es Attems, zusätzliche Begehren des Militärs abzuwehren und der Militärverwaltung mit Unterstützung des Innenministeriums den Personalnotstand in Dalmatien zu verdeutlichen. Als es dem Kriegsministerium 1916 darum ging, in den Bezirkskommandos der eroberten Gebiete an der Südostfront Zivilkommissare einzusetzen, erbat es sprachkompetente Konzeptsbeamte der IX. oder X. Rangsklasse für Bezirkskommanden in Albanien und Montenegro. Die Landeschefs Dalmatiens, des Küstenlandes und Krains leisteten wegen des Personalmangels und der Arbeitsüberlastung Widerstand und machten keinen zivilen Beamten namhaft. Dalmatien schlug aber den vom Militär eingezogenen Bezirkskommissär Josef Tolentio vor, den das AOK zunächst wegen seiner Frontdiensttauglichkeit ablehnte.80 Die Korrespondenz zwischen Landeschefs, Innenministerium und AOK wogte zwischen Ende Dezember 1916 und Mitte August 1917 so lange hin und her, bis das AOK auf Vermittlung des Innenministeriums zuließ, Nominierungen von im militärischen Dienst stehenden Beamten zuzulassen. Schließlich nominierte Dalmatien vier militärisch bereits im Hinterland eingesetzte Beamte zum Zivilkommissariatsdienst, woraufhin das AOK Josef Tolentino, Benedikt Kukulic und Arigo Nikolic nach Albanien schickte. Die vierte Person, Bruno Slavik, war für die Militärverwaltung unabkömmlich.81

Unterstützung beziehungsweise Erleichterungen von gesamtstaatlicher Seite

Nach dem Gesetz betreffend das Dienstverhältnis der Staatsbeamten und Staatsbediensteten (Dienstpragmatik) von 1914 musste ein Praktikant der Gruppe A, B und C drei Jahre nach Dienstantritt die Fachprüfung erfolgreich ablegen, um zum Beamten der niedrigsten Rangsklasse (XI.) ernannt zu werden.82 Um nun die Auswirkungen des Krieges auf Anwärter im Staatsdienst abzuschwächen, änderte die Regierung die Dienstpragmatik in einigen Bestimmungen mit einer Verordnung vom 17. August 1916 ab.83 Begünstigungen gab es für diejenigen »Staatsbeamten, Praktikanten und Justizanwärter sowie Supplenten und Assistenten an staatlichen mittleren Lehranstalten«, die wegen des Krieges »an der Versehung ihres Zivildienstes« behindert waren. Nach dieser Verordnung konnten diejenigen Praktikanten, die während des Kriegs aktiven Militärdienst leisteten und dadurch verhindert waren, die Fachprüfung fristgerecht abzulegen, dann zu Beamten der niedrigsten Rangsklasse ernannt werden, »wenn sie diese Prüfungen innerhalb einer Frist von längstens einem Jahr nach Erlöschen des Hinderungsgrundes mit Erfolg« abgelegt hatten. Auch konnte der Minister den Beförderungsstichtag eines Praktikanten auf den Tag rückdatieren, an welchem die Prüfung stattfinden hätte sollen, wenn die Fachprüfung »innerhalb einer Frist von längstens sechs Monaten nach Wegfall des Hinderungsgrundes mit Erfolg« abgelegt worden war. Diese Begünstigungen konnten Chefs von Zentralstellen »ausnahmsweise« auch denjenigen Praktikanten gewähren,

die wegen erhöhter dienstlicher Inanspruchnahme infolge des gegenwärtigen Krieges oder aus einem anderen dadurch bedingten wichtigen Grunde an der rechtzeitigen Ablegung der vorgeschriebenen Fachprüfung verhindert wurden.84

Der Innenminister als Chef der Zentralstelle für die staatlichen Landesstellen gewährte diese Begünstigungen dalmatinischen Konzeptspraktikanten mehrmals. Thomas Calogerá, der am 5. Juni 1913 den Dienst in der Statthalterei angetreten hatte, legte die vorgeschriebene Prüfung mit siebeneinhalb-monatiger Verspätung am 20. und 22. Jänner 1917 mit »sehr gutem Erfolge« ab, woraufhin ihn der Statthalter per Dekret vom 31. Jänner 1917 aufgrund der Dienstpragmatik (§ 56) zum Statthaltereikonzipisten ernannte und den Innenminister per Schreiben vom Mai 1917 ersuchte, Calogera rückwirkend mit 6. Juni 1916 zum Statthaltereikonzipisten zu ernennen. Attems begründete die Verzögerung bei Calogera, der »ein sehr gut qualifizierter und in jeder Beziehung ein musterhafter« Beamter sei, damit, dass Calogera »als Stellvertreter des wiederholt erkrankten Bezirkshauptmannes in Korcula, in solchem Masse während des Krieges in Anspruch genommen werden musste,« dass er sich für die Fachprüfung nicht rechtzeitig vorbereiten konnte.85

Das Innenministerium gewährte diese Begünstigung nicht nur im Fall Calogeras, sondern beispielsweise auch im Falle des Statthaltereikonzipisten Peter Cabric. Cabric trat den Dienst am 1. Jänner 1913 in der administrativen Verwaltung der Statthalterei in Zadar/Zara an, bestand die Fachprüfung mit viermonatiger Verspätung im April 1916 und wurde daraufhin vom Statthalter Ende April zum Statthaltereikonzipisten ernannt. Laut Statthaltereivizepräsident Thun-Hohenstein war es Cabric wegen seiner übermäßigen Inanspruchnahme »tatsächlich unmöglich«, die Prüfung zeitgerecht abzulegen, denn seit Kriegsausbruch war er dem Statthaltereidepartement I zugeteilt, dessen Agenden, speziell die kriegshumanitären, enorm anwuchsen; überdies sank der Personalstand dieses Departements von vier auf zwei.86

Cabri܁ war bis zur Gewährung der Begünstigung mehreren Stressmomenten ausgesetzt, weil er hinsichtlich des Ausgangs seines Ansuchens eine Verzögerung, somit eine Ungewissheit ertragen musste und in weiterer Folge eine Benachteiligung gegenüber Kollegen zu befürchten hatte: Im September 1916, einen Monat nach Hinausgabe der Verordnung bezüglich Abänderung der Dienstpragmatik, suchte Cabric in der Statthalterei um Gewährung der Begünstigung an. Thun-Hohenstein schickte dieses Gesuch noch im September »auf das Wärmste« befürwortend an das Innenministerium weiter, in dem es liegen blieb. Im April 1917 reichte Cabric in derselben Angelegenheit erneut ein Gesuch in der Statthalterei ein, das Attems unverzüglich ans Innenministerium schickte, das die Begünstigung im Juli 1917 schließlich bewilligte.87 Dauerte der Bewilligungsvorgang für die Begünstigung bei Calogerá von der Fachprüfung an gerechnet fünfeinhalb Monate, so waren es bei Cabric sieben Monate ab der Einreichung des Gesuches gerechnet, aber 15 Monate ab der Prüfung.

Erschwerend kam für Cabric die Erfahrung hinzu, dass Praktikanten, die Militärdienst versahen, mitunter gegenüber jenen bevorzugt sein konnten, die im Land unter wesentlich erschwerten Bedingungen ihren zivilen Staatsdienst versahen. So berichtete Cabric, ein dienstjüngerer Kollege im aktiven Militärdienst habe zehn Monate nach ihm die Fachprüfung abgelegt, also im Jänner 1917, und habe die Begünstigung bereits erhalten.88 Damit trat zum Arbeitsstress des Alltags auch noch das subjektive Empfinden der Benachteiligung. Über den Grund der Verzögerung bei Cabric kann nur spekuliert werden, ebenso darüber, ob sie damit zusammenhängt, dass Cabric die Prüfung vor Erlass der Verordnung, sein Kollege aber danach abgelegt hatte. Ob der den Militärdienst Versehende mehr Zeit gehabt hat, sich auf die Dienstprüfung vorzubereiten, ist nicht bekannt.

Pensionierung als Reaktivierungs- und Transferierungsmittel für fähigere Beamte

In einem anderen Fall reagierte die Statthalterei auf den Personalmangel mit der Reaktivierung eines pensionierten Beamten, wofür zuvor ein Beamter pensioniert werden musste, um ihn auf die systemisierte Stelle setzen zu können. Diese Methode zeigt zugleich, dass eine Pensionierung aus Gesundheitsrücksichten, die amtsärztlich bestätigt war, mitunter Mittel zum Zweck war, um einen weniger talentierten durch einen fähigeren Beamten zu ersetzen.

Als Statthalter Attems am 14. August 1914 die Gemeindevertretung in Split auflöste, weil im Sommer 1914 zwei Gemeinderatsmitglieder wegen Hochverrats angeklagt waren, sich zwei weitere ins Ausland abgesetzt hatten und die Gemeindevertretung »die unumgänglich notwendige vollkommene Gewähr einer in jeder Hinsicht ordentlichen, genauen, den höheren Interessen unbedingt entsprechenden Führung der Gemeindegeschäfte nicht bot«, bestellte Attems gemeinsam mit dem dalmatinischen Landesausschuss den sich bereits im Ruhestand befindlichen Statthaltereirat Franz Madirazza zum Gerenten der Gemeinde Split. Madirazza war damit zwar nicht als Beamter reaktiviert, aber er wickelte als Regierungskommissär die Verwaltungsagenden der Gemeinde gegen eine Remuneration ordnungsgemäß ab und entlastete damit das Konzeptspersonal, da für diese Tätigkeit kein weiterer aktiver Beamter abzuziehen war.89 Offiziell war Madirazza seit Anfang Februar 1911 aus Krankheitsgründen, inoffiziell aus privaten Gründen frühzeitig und dauerhaft pensioniert.90 Die Gerententätigkeit führte er trotz starker Inanspruchnahme mustergültig aus, er erkrankte nicht und bekam Ende 1916 dafür das Kriegskreuz II. Klasse für Zivilverdienste verliehen.91 Die Dienstpragmatik enthielt über die Reaktivierung eines in den dauernden Ruhestand versetzten Beamten keine Bestimmungen, doch fiel seit ihrem Inkrafttreten die Pensionierung eines Beamten der VI. Rangsklasse in die Kompetenz des Chefs der jeweiligen Zentralstelle, folglich lag es auch in der Befugnis eines Ministers, eine Reaktivierung auszusprechen, wofür es also keiner neuerlichen kaiserlichen Entschließung bedurfte, weil ein Beamter aufgrund einer Ruhestandsversetzung seinen Beamtenstatus nicht verloren hatte.92 Mitte Juni 1916 stellte Madirazza im Innenministerium einen Antrag auf Reaktivierung, bei der es sich also um keine Ernennung Madirazzas zum, sondern um seine Dienstesverwendung als Statthaltereirat handeln sollte. Ende Dezember 1916 ersuchte Madirazza, seine Wartezeit zu beendigen, wofür er bereit gewesen wäre, lieber eine »definitive Abweisung« in Kauf zu nehmen »als gar keine Erledigung« zu erfahren.93 Attems unterstützte Madirazzas Ansuchen wegen des allzu fühlbaren Personalmangels im politischen Verwaltungsdienst und wegen seiner ausgezeichneten »Befähigung und Verwendbarkeit«. Er bezeichnete ihn als hochbegabten und ausgezeichneten Beamten, der sich während seiner 29-jährigen aktiven Dienstzeit

wegen seiner Rechtschaffenheit und

Gerechtigkeitsliebe, sowie wegen seinen, auf die

Wohlfahrt der Bevölkerung der von ihm geleiteten

Bezirke gerichteten Bestrebungen die grösste

Sympathien und aufrichtige Zuneigung im ganzen

Lande erworben [habe].94

Schließlich dauerte die Antragsbewilligung eineinviertel Jahre und hatte wesentlich mit der vorauszugehenden Freiwerdung einer gleichrangigen systemisierten Stelle zu tun. Im Leiter des Departements II (Kultusbauten, Verkehrswesen etc.), dem Statthaltereirat Anton Rocco, fand Attems die zu pensionierende Person, die in ihrem Dienst zwar »redlich« bemüht war, in ihrem Wirken »zufriedenstellend«, aber eben nicht sehr gut war. Ob dieser Einschätzung forderte Attems Rocco auf, das Pensionsgesuch zu überreichen, das er Mitte Juni 1917 nach Wien schickte. Das amtsärztliche Zeugnis attestiert Rocco dauernde Dienstunfähigkeit, weil er wiederholt an Sumpffieber gelitten und seine Gesundheit wegen Überarbeitung schweren bleibenden Schaden erlitten habe.95 Zwar achtete Attems darauf, dass der 58-jährige Rocco aufgrund der Anzahl an Dienstjahren (34,5) den gesetzlichen Anspruch auf den vollen Ruhegenuss96 (7840 Kronen) hatte, doch fand sich Rocco nur widerwillig in sein Schicksal ein, denn er habe als »pflichtgetreuer Beamte jedenfalls keinen Anlaß« zur Pensionierung geboten. Für ihn bedeutete dieses »edle Madirazza begünstigende Benefiz« der Reaktivierung einen finanziellen »Ruin«, denn mit der Versetzung in den dauernden Ruhestand verlor er jährlich 1000 Kronen Aktivitätszulage, zusätzlich hätte ihn »in absehbarer Zeit« eine Gehaltserhöhung von 1000 Kronen erwartet. Da er kein Privateigentum besaß und für drei Kinder zu sorgen hatte, bat er um einen außerordentlichen Pensionszuschuss vom jährlich »mindestens 2000 Kronen«.97 Eine Pensionszulage zu erwirken, war bei Rocco allerdings ausgeschlossen, zumal er Anspruch auf eine Pension in vollem Ausmaß der für ihn in Betracht kommenden Pensionsbemessungsgrundlage hatte, weshalb das Innenministerium lediglich auf den Vorschlag Attems’ einging, Rocco den Orden der Eisernen Krone dritter Klasse mit Nachsicht der Taxe zu bewilligen.98 Nach der kaiserlich bewilligten Ordensverleihung aus Anlass der Ruhestandsversetzung vom 29. September 1917 informierte das Innenministerium den Statthalter über die beiden Personalverfügungen mit Schreiben vom 12. Oktober.99 Die Reaktivierung sollte den Stress für den in Ungewissheit lebenden 59-jährigen Madirazza beenden. Für den Statthalter sollte damit eine zwar um ein Jahr ältere, aber wesentlich arbeitsfähigere Person an die Stelle einer kränkelnden treten, womit das Konzeptspersonal aufgrund von Madirazzas Kompetenz in Summe entlastet war.

Das weitere Fortkommen Roccos, das vielleicht im Zusammenhang mit seiner Enttäuschung über die Frühpensionierung und dem zu vermutenden Ausgang hinsichtlich des Pensionsgesuchs stehen kann, belastete das Personal der staatlichen Verwaltung erneut. Rocco wurde zwar mit Erlass vom 12. Oktober in den dauernden Ruhestand versetzt, seine Enthebung vom aktiven Dienst war jedoch noch nicht durchgeführt, als ihn der Statthalter am 17. Oktober 1917 auf Basis des § 145 der Dienstpragmatik suspendierte, denn es wurde gegen ihn wegen Übertretung der Verordnung über die Versorgung der Bevölkerung mit Bedarfsgegenständen100 eine gerichtliche Vorerhebungen eingeleitet, weil er im August 1917 während eines Urlaubs in Split unterschiedliche Lebensmittel verschiedenen Personen angeboten und ein Kaufgeschäft über einen Waggon Franck-beziehungsweise Zichorienkaffee um 68.000 Kronen mit der Gewerbetreibenden Manola abgeschlossen hatte. Dieser Fall ging an die Disziplinaroberkommission beim Innenministerium,101 die Ende Jänner die Suspension bestätigte, wobei sie von einer »Einschränkung der Bezüge Rocco’s für die Dauer der Suspendierung« absah. Madirazzas Reaktivierung war davon nicht berührt, er wurde mit der Leitung der Bezirkshauptmannschaft Knin betraut. Als Gerent in Split sollte ihm im Herbst 1917 Statthaltereisekretär Teodor Sporn nachfolgen, der Leiter der Bezirkshauptmannschaft Benkovac, der diese Aufgabe bereits 1912/13 ausgeführt hatte.102

In einem anderen Fall, der zugleich ein Spannungsverhältnis zwischen Innenministerium und Statthalterei dokumentiert, erschien Attems ein Wechsel aus dienstlichen Rücksichten ebenfalls notwendig. An der Spitze der staatlichen Verwaltung des Bezirks Benkovac stand Bezirkshauptmann Emidius Pavissich, der »trotz des von ihm bekundeten guten Willens« den Aufgaben des Amtes nicht vollständig gewachsen war. Nachdem 1914 die »Mobilisierungsund sonstigen Militäragenden« ausschließlich in seinem Bezirk die »nicht völlig klaglos bewerkstelligt« worden waren, Attems es überdies erforderlich gesehen hatte, dass der vorwiegend von Serben bewohnte Bezirk eine »umsichtige energische Überwachung« erfahre, ersuchte er den Innenminister, Pavissich zu beurlauben.103 An seine Stelle sollte aufgrund des »kolossal reduzierten Personalstands der Statthalterei«104 der jüngere und energische Statthaltereisekretär Teodor Sporn treten, der im »Exekutivdienste mit bestem Erfolge« erprobt und Gerent in der nicht einfach zu verwaltenden Gemeinde Split war. Allerdings musste zuvor Leutnant Sporn, der bereits zum Feldhaubitzenregiment Nummer 13 nach Agram eingerückt war, auf Basis des § 57 des Wehrgesetzes105 vom Militärdienst enthoben werden.106 Unerwarteter Widerstand kam vom Innenministerium, denn dieses hieß im Schreiben vom 6. September 1914 die vorläufige Beurlaubung Pavissichs »aus Gesundheitsrücksichten« nicht gut, weil der Statthalter die Voraussetzungen für eine solche nicht vorgelegt hatte. Überdies war es aufgrund eines Ersuchens des Kriegsministeriums vom 30. Juli gebunden und hielt alle Landeschefs an, Enthebungsanträge auf ein unerlässliches Minimum zu beschränken.107 Somit erschien dem Innenministerium eine Enthebung Sporns vom aktiven Militärdienst nicht möglich. Zusätzlich rügte das Ministerium den Statthalter dafür, sich wegen Sporns Enthebung unter Umgehung des Innenministeriums als unmittelbar vorgesetzte Institution direkt an das kaiserlich-königliche Landesverteidigungsministerium gewandt zu haben.108 Attems’ Rechtfertigung erfolgte zwei Monate später, wobei er gleichzeitig mitteilte, das Kriegsministerium habe die Enthebung Sporns vom aktiven Kriegsdienst bereits verfügt, Sporn sei am 10. Oktober in Zara eingetroffen und er habe ihn unmittelbar der Bezirkshauptmannschaft Benkovac zugewiesen. Attems ging von der Voraussetzung aus, im Einvernehmen mit dem Innenministerium gehandelt zu haben. Nachdem Attems das von Pavissich abverlangte Pensionsgesuch am 25. Oktober erhalten hatte, beurlaubte er diesen, was Attems zugleich ermöglichte, Sporn zum interimistischen Leiter der Bezirkshauptmannschaft Benkovac zu ernennen. Pavissich ging schließlich aufgrund amtsärztlich bestätigter dauernder Dienstuntauglichkeit auf Basis des § 79 der Dienstpragmatik im Juli 1915 im Alter von 52 Jahren und mit 26 Dienstjahren in den dauernden Ruhestand. Er habe sich aufgrund des ungesunden Klimas im Bezirk Benkovac ein Malarialeiden zugezogen, weiters plagte ihn Gelenksrheumatismus. Er erhielt zusätzlich zu seinem normalmäßigen Ruhegenuss von jährlich 4672,64 Kronen eine Zulage von 470 Kronen vom Kaiser gnadenweise bewilligt, wobei seine niedrige Pension, seine Vermögenslosigkeit, sein leidender Zustand und die andauernde Kränklichkeit seiner Frau, die ihn zu großen Ausgaben von ärztlichen Behandlungen und Kuraufenthalten auch weiterhin nötigen sollten, von den ihm übergeordneten Instanzen ins Treffen geführt worden waren.109

Stress in der Präsidiale der Statthalterei kam wohl deshalb auf, weil das Innenministerium in einer Situation, in der ein rasches Handeln und die Schützenhilfe der übergeordneten Instanz nötig gewesen wäre, dies nicht nur unerwarteterweise unterließ, sondern eine rasche Abwicklung verhinderte. Der Aufwand hat sich für die staatliche Verwaltung im Land jedenfalls gelohnt, denn ein arbeitskräftiger Beamter ersetzte einen kränkelnden. Ob Pavissich noch gerne länger Dienst versehen hätte, bleibt unklar. Private und finanzielle Unbill wegen andauernder Krankheit seiner Frau setzten ihn wohl stark unter Druck, der sich in verminderter Leistungsfähigkeit ausdrückte und zur Frühpensionierung führte.

Außertourliche Aufnahme, Personalrochaden

Auf die Intervention Attems’ vom Oktober und Dezember 1915 wegen Einstellung von zwei Statthaltereikonzeptspraktikanten110 reagierte das Innenministerium und ermächtigte den Statthalter, aufgrund der »außergewöhnlichen Verhältnisse […] ausnahmsweise« zwei absolvierte Rechtshörer in der politischen Verwaltung Dalmatiens als Konzeptspraktikanten aufzunehmen. Es knüpfte dieses Zugeständnis allerdings an zwei Bedingungen: Die außerordentlich aufgenommenen Konzeptspraktikanten waren bei nächster Gelegenheit auf systemisierte Stellen zu transferieren und die Bedeckung des dadurch verursachten Mehraufwandes war »durch gleichwertige Ersparungen bei der Dotation für die persönlichen Bezüge des ständigen Personals der politischen Verwaltung in Dalmatien« sicherzustellen, was hieß, noch nicht verbrauchte beziehungsweise vergebene Zulagen temporär für die Besoldung von Konzeptspraktikanten heranzuziehen.111

Personalrochaden innerhalb des Konzeptsbeamtenstabs hatten unterschiedliche Gründe und dienten unterschiedlichen Zwecken. Sie füllten Lücken, sie waren ebenfalls ein Stressreduzierungsmittel, um Erschöpfungszuständen beim Personal entgegenzuwirken, indem Beamte nach den jeweils vorhandenen Kräften, Fähigkeiten und Belastbarkeiten eingesetzt wurden, und so geschont oder gefördert werden konnten. Der Exekutivdienst in der I. Instanz galt als herausfordernd, weil es unter anderem eines geschickten Umgangs mit allen Schichten der Bevölkerung bedurfte, auch einer Äquidistanz zu den politischen Parteien, wenngleich Sympathien zu regierungsnäheren Parteien nicht offensichtlich sein durften. So war es beispielsweise der Umsicht und dem konzilianten Wesen des Bezirkshauptmannes von Ragusa zu verdanken (Matthäus Skaric), dass die Unruhen während der Balkankriege 1912/13, die in den Küstenstädten wie Split und Sebenico um sich griffen und zu Repressivmaßnahmen der Regierung führten, Ragusa nicht nennenswert betrafen.112

Auf die nach Roccos Pensionierung freiwerdende Stelle im Departement II der Statthalterei sollte laut Statthaltereibericht von Mitte Juni 1917 Christoph Radimiri nachrücken, Leiter des exponiert liegenden Inselbezirks Korcula. Radimiri hatte im Dienst »sehr gut entsprochen«, zog sich jedoch »während des Krieges eine schwere Neurasthenie« zu, »die ihn an der vollkommen anstandslosen Dienstleistung im politischen Exekutivdienste« behinderte. Weil jedoch der Statthalter von ihm »eine weitere, sehr erspriessliche Dienstleistung« erwartete, setzte er sich für seine Einberufung in die Statthalterei ein.113 Ende Oktober änderte sich die Lage: Rocco war noch nicht pensioniert; Bezirkshauptmann Alois Benkovic in Makarska war mittlerweile gesundheitlich stark angeschlagen; Radimiris Gesundheitszustand war wiederum »allmälig soweit gebessert«, dass er auf seinem Posten in Korcula belassen werden konnte. Deshalb schlug Attems dem Innenminister vor, aufgrund von Roccos Pensionierung Benkovic anstelle von Radimiri im Departement II nachfolgen zu lassen, das Benkovic schon vor seinem Dienst in Makarska erfolgreich geleitet hatte, was das Innenministerium auch gewährte. Die Leitung der Bezirkshauptmannschaft Makarska übernahm der vorübergehend dorthin entsandte Bezirkskommissär Sava Boskovic.114

Madirazza, der die systemisierte Statthaltereiratsstelle Roccos antrat und ursprünglich die Leitung der Bezirkshauptmannschaft an Radimiris Stelle in Korcula übernehmen sollte, damit Radimiri in die Statthalterei einberufen werden hätte können, übernahm schließlich die Bezirkshauptmannschaft Knin, denn bei dieser empfahl sich nach einer Anzeige gegen Bezirkshauptmann Nikolaus Gligo eine Umbesetzung.115 Im März 1917 beschwerte sich eine gewisse Mara Vukovic aus Knin unter Anführung von Zeugen im Innenministerium über Gligo wegen versuchter Verführung, wegen Missbrauchs der Amtsgewalt und wegen unsittlichen Benehmens gegen Frauen, deren Männer im Feld standen. Das Innenministerium verlangte daraufhin Anfang Mai und erneut Mitte Juni von der Statthalterei einen Bericht zum Sachverhalt ab, der Ende Juli abgeschlossen war. Die von Szilva-Szilvas durchgeführten Erhebungen lieferten keine Beweise für die Richtigkeit der Anzeige. Zwar habe Gligo mit den in der Beschwerde angeführten Damen in der Vergangenheit Beziehungen unterhalten, doch hätten diese Damen »einen unmoralischen und unsittlichen Lebenswandel« geführt und die Anzeige sei in Wahrheit von zwei Brüdern (den Wanderlehrern Zlato und Ljubiko Vucenovic) wegen beruflicher Angelegenheiten aus Rache gegen Gligo initiiert worden. Auch wenn Zeugen Gligos Aggressivität gegenüber Damen im Amt bestritten, so seien »üble Eigenschaften« zu Tage getreten. Zusätzlich habe die Erhebung und die unlängst zuvor getätigte Amtsrevision belegt, dass er im Bezirk Knin »gar kein Ansehen« mehr genoss und dass er zur Leitung einer Bezirkshauptmannschaft »überhaupt ungeeignet» erschien, wozu seine äußerst starke Neurasthenie beigetragen habe, an der er 1916 erkrankte.116 Das Aktenmaterial zu Gligo leitete Attems an die Disziplinarkommission weiter, gegen Ljubiko Vucenovic wurde gleichfalls vorgegangen. Das Innenministerium gewährte Gligos Einberufung in die Statthalterei, in der er bis zum Zusammenbruch der Monarchie seinen Dienst versah, ohne dass seine Disziplinarangelegenheit abgeschlossen worden sein dürfte.117 Zwischenmenschliche Defizite und neurastheniebedingte administrative Überforderung in der I. Verwaltungsinstanz verursachten wiederum administrativen Mehraufwand in der II. Instanz und dort zusätzlichen Stress.

Krankheits-oder disziplinarrechtlich bedingte Personalrochaden forderten die Verwaltung kurzfristig heraus, weil diese Routinearbeit bei stark reduziertem Personalstand und mit zeitintensiven Erhebungen vor Ort durchgeführt werden mussten. Sie verfolgten aber den höheren Zweck, Beruhigung, Routine beziehungsweise Kontinuität im Amt wieder herzustellen.

IV.
Zusammenfassung

Die Statthalterei Dalmatiens alsoberstestaatlich-politische Verwaltungsinstanz des cisleithanischen Kronlandes betrat mit Ausbruch des Weltkrieges administratives Neuland. In ihren Berichten nach Wien verweist sie wiederholt auf Stressoren, die Beamte belasten, und nennt hiebei explizit ihre Arbeitsüberlastung und ein defizitäres Belohnungssystem im Vergleich zu anderen staatlichen Landesstellen. Weiters verweist sie unter anderem auf den großen militärbedingten Abgang an Konzeptsbeamten, die Mangelernährung und Teuerung. Die Arbeitsüberlastung speziell im Krieg ist nur aus den außertourlich nach Wien berichteten Agenden abzulesen und betrifft unter anderem: Personalmangel, Mobilisierungsagenden, Flüchtlingsfürsorge, Bergungsarbeiten für den Falle einer feindlichen Invasion, Approvisionierung, innere Differenzen oder Unregelmäßigkeiten. Die gesundheitlichen Auswirkungen auf viele Beamte, meist unter der zeitgemäßen Bezeichnung „Neurasthenie“ subsumiert, die am ehesten dem heutigen Burnout entspricht, sind gravierend. Um die Situation in der I. und II. Instanz der staatlichpolitischen Verwaltung Dalmatiens zumindest etwas erträglicher zu machen, setzt der Statthalter in Absprache mit dem Innenministerium den Hebel überwiegend in der Personalpolitik an. Er versucht, Konzeptsbeamte aus dem Bereich der Militärverwaltung zurückzugewinnen, schickt erkrankte und wenig effiziente Beamte in Pension, damit fähigere nachfolgen, gewährt therapeutischen Urlaub, führt Personalrochaden durch, damit sich erkrankte Personen im Innendienst weniger exponieren oder sich im Exekutivdienst unhaltbare Personen in der Statthalterei stabilisieren. Auch wenn sich Statthalter Attems als Stressvermeidungslogistiker große Mühe gab, war er selbst Stressauslöser, wie anhand der Differenzen mit dem Statthaltereivizepräsidenten Thun-Hohenstein und den Folgen zu ersehen ist. Trotz größter Belastungen der Beamten kollabiert das staatlich-dalmatinische Verwaltungssystem bis zum Untergang der Monarchie nicht.

Language: English
Page range: 59 - 81
Published on: Jan 22, 2026
Published by: University of Vienna
In partnership with: Paradigm Publishing Services
Publication frequency: 1 issue per year

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